Für Fragen der Erziehungsberechtigten sind die Gutscheinausgabestellen der Wohngemeinden zuständig.
Die Kontaktangaben Ihrer Gemeinde finden Sie hier.
Wir vergünstigen die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilien mit Betreuungsgutscheinen. Die Höhe des Gutscheins hängt von der Familiengrösse, dem Einkommen, dem Vermögen, dem Alter des Kindes und der Betreuungsdauer ab.
Informationen für Berner Kitas und Tagesfamilienorganisationen
Betreuungsgutscheine für Kitas und Tagesfamilienorganisationen kurz erklärt:
Damit eine Institution (Kita oder Tagesfamilienorganisation) Gutscheine entgegennehmen kann, muss Sie die Zulassung beantragen und die Zulassungskriterien erfüllen:
Zulassungsformular Kindertagesstätte (Kita)
Zulassungsformular Tagesfamilienorganisation (TFO)
Muster Tarifreglement Kitas und Tagesfamilienorganisationen
FAQ Institutionen
Informationen für Berner Gemeinden
Als Gemeinde können Sie entscheiden, ob Sie Gutscheine ausgeben wollen oder nicht.
Fragen und Antworten zum Betreuungsgutscheinsystem (FAQ)
Informationen für Berner Unterstützungsdienste
Als Unterstützungsdienst können Sie eine Zulassung zu kiBon beantragen, um im Namen Ihrer Klientin oder ihres Klienten Gutscheine zu beantragen.
Informationen für Berner Fachstellen
In vielen Situationen müssen Fachstellen einen Bedarf für den Gutschein belegen. Nachfolgend sehen Sie, welcher Bedarf Gutscheine begründen kann und wie der Bedarf belegt werden muss.
Fall | Bedarf für Betreuung | Belege und weiterführende Informationen |
---|---|---|
A | Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung | Arbeitsvertrag, Belege über Aus- und Weiterbildung |
B | Teilnahme an einem qualifizierendes Integrations- und Beschäftigungsprogramm | Belege über die Teilnahme oder Bestätigung durch Sozialdienst / regionalen Partner |
C | Gesundheitliche Indikation | Bestätigung durch den behandelnden Arzt Ärztliche Bestätigung gesundheitliche Indikation Elternteil Ärztliche Bestätigung gesundheitliche Indikation Familienangehörige |
D | Arbeitssuche | Bei Begleitung durch das RAV Bei Begleitung durch Sozialdienst /regionalen Partner Überprüfung durch Gemeinde, wenn keine Begleitung durch RAV, Sozialdienst oder regionalen Partner Beantragung eines Betreuungsgutscheins bei Arbeitssuche: |
E | Förderung der sozialen oder sprachlichen Integration des Kindes | Bestätigung durch den Sozialdienst oder regionalen Partner: Zum Formular für Sozialdienste / regionale Partner Bestätigung durch weitere Fachstellen: Formular soziale und sprachliche Indikation für Fachstellen Gemeinden können weitere geeignete Fachstellen bezeichnen, welche die soziale und sprachliche Indikation beurteilen können. Hinweise zur fachlichen Beurteilung sprachlichen und sozialen Indikation |
Hinweis zu A-D
Minimales Beschäftigungspensum notwendig: 20% bei Alleinerziehenden, 120% bei Paaren. Bei Kindern ab Eintritt in den KiGa: 40% bei Alleinerziehenden, 140% bei Paaren.
Falls der Bedarf aufgrund von A-D nicht gegeben ist, aber die Betreuung für das Kind zur Sprachförderung oder zur Förderung der sozialen Integration wichtig ist, ist ebenfalls ein Gutschein möglich sofern das Kind noch nicht in den Kindergarten eingetreten ist:
Hinweis zu E
Kein minimales Beschäftigungspensum notwendig.
Zum Erhalt einer Bestätigung einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs muss das betreffende Kind mindestens 2 Jahre alt sein.
Pauschale für den ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand
Bitte beachten Sie: Die Pauschale für einen ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand können nur Erziehungsberechtigte mit einem Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung nach Art. 36 FKJV und einem massgebenden Einkommen bis 160'000 Franken beantragen.
Rechtliche Hinweise Betreuungsgutscheine
Weitere Informationen
Auf unserer Webseite für Eltern, Kinder und Familien finden Sie Informationen zu Familienthemen und -Angeboten sowie Hinweise zu Anlaufstellen.
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