Die Schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Gemeinden, welche die Untersuchungen anders (z.B. mittels Gutscheinsystem) organisieren, informieren die Eltern entsprechend.
Bei den Untersuchungen und im Rahmen von Impfaktionen auf der Oberstufe werden auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern und Jugendlichen Impfungen durchgeführt.
Zur Sicherstellung des Zugangs aller Schülerinnen und Schüler zu den schulärztlichen Untersuchungen und Impfungen sind die Eltern und Jugendlichen mit den untenstehenden Formularen zu informieren.
Schulärztliche Gesundheitskarten in zwei Formaten sowie die Formulare sind von der Schulbehörde zu deren Lasten beim Schulverlag zu beziehen oder auszudrucken und der Schulärztin/dem Schularzt zur Verfügung zu stellen.
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