Bernerinnen und Berner können sich auf eine flächendeckende Gesundheitsversorgung im Kanton verlassen.
Provisorische Taxpunktwerte TARDOC und ambulante Pauschalen ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten TARDOC und die ambulanten Pauschalen als neues ambulantes Tarifsystem. Ab diesem Zeitpunkt können ambulante ärztliche Leistungen nicht mehr zu den bisherigen TARMED-Taxpunktwerten abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt neu zu Taxpunktwerten gemäss TARDOC beziehungsweise den ambulanten Pauschalen.
Da bis zum 1. Januar 2026 nicht für alle Tarifpartner genehmigte Taxpunktwerte vorliegen, hat das Gesundheitsamt provisorische Taxpunktwerte festgelegt. Diese ermöglichen die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG.
Mit Verfügung vom 9. Dezember 2025 wurde für die Aerztegesellschaft des Kantons Bern ab dem 1. Januar 2026 ein provisorischer Taxpunktwert von CHF 0.86 festgesetzt. Für weitere Leistungserbringer ambulanter ärztlicher Leistungen wurden mit Verfügung vom 15. Januar 2026 zusätzliche provisorische Taxpunktwerte festgelegt Link zur Verfügung TARDOC.
Die provisorischen Taxpunktwerte gelten, bis definitive, zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte und genehmigte Taxpunktwerte in Kraft treten.
Provisorischer Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022
Ab dem 1. Juli 2022 können Leistungen der psychologischen Psychotherapie gemäss Artikel 11b Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) mit einem provisorischen Tarif in der Höhe von CHF 2.58 pro Minute abgerechnet werden. Dazu zählen Leistungen
- von zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemäss Artikel 50c Krankenversicherungsverordnung (KVV)
- und von zugelassenen Organisationen gemäss Artikel 52e KVV,
welche im Kanton Bern auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden.
Die Anträge der Krankenversicherer auf Senkung des provisorischen Tarifs ab dem 1. Januar 2025 wurden abgelehnt. Der provisorische Tarif ab dem 1. Juli 2022 bleibt unverändert abwendbar.