Drogistinnen und Drogisten sind befugt, Arzneimittel der Abgabekategorie D, d. h. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, abzugeben, sowie rezeptfreie Arzneimittel.
Nach der vierjährigen Lehre folgt ein Praktikum von zwei Jahren in einer Schweizer Drogerie.
Drogistinnen und Drogisten müssen sich in den folgenden Fachgebieten auskennen:
- Chemie
- Arzneimittellehre
- Humanbiologie
- Botanik
- Chemie/Biochemie
- Pathologie
- Ernährungslehre
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