Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Sozialmedizinische Institutionen und Spitex

Wir sorgen dafür, dass Bernerinnen und Berner auch bei Krankheit, Alter oder Behinderung die Pflege bekommen, die sie benötigen und ihre individuelle Lebensqualität erhalten können. Pflegeheime entlasten pflegende Angehörige punktuell oder kümmern sich stationär um stark pflegebedürftige Menschen. Spitex-Organisationen sorgen dafür, dass pflegebedürftige Menschen länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Pflegeheime kümmern sich um pflegebedürftige Erwachsene, Menschen im Alter, Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung. Als Spitex-Organisationen gelten Betriebe, welche Hilfe und Pflege zu Hause anbieten. Um pflegende Angehörige bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen, sowie pflegebedürftigen Menschen eine hohe Lebensqualität zu ermöglichen, braucht es ein gut ausgebautes professionelles ambulantes und stationäres Pflegenetz. Dazu gehören ambulante und stationäre Pflege.

Spitex-Organisationen im Kanton Bern

  • Gemeinwirtschaftliche und erwerbswirtschaftliche Spitex-Organisationen

  • Pflegeheime, die ambulante Pflege im Kanton Bern anbieten

  • SPITEX Verband Kanton Bern

  • Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS)

  • SBK Bern: Schweizer Berufsverband für Pflegefachpersonal | SBK Sektion Bern (sbk-be.ch)

  • OPAN® - Spitex Online-Patientenanmeldung (opanspitex.ch)

  • Home | MyCuracasa

Versorgungspflicht

Pflegeheime im Kanton Bern

In der Pflegeheimliste des Kantons Bern sind diejenigen Institutionen aufgeführt, denen der Regierungsrat Pflegeheimlistenplätze zugeteilt hat, und welche über eine Betriebsbewilligung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion verfügen. So sichern wir das Angebot an stationären Pflegeleistungen im Langzeitbereich für den Kanton Bern.

Die Pflegeheimliste enthält drei verschiedene Arten von Platzkategorien: Plätze im AHV-Bereich, Plätze im Bereich der Akut- und Übergangspflege und Plätze im Invalidenbereich.

Institutionen auf der Pflegeheimliste:

  • erhalten für die Pflege von Bernerinnen und Bernern einen Kantonsbeitrag und
  • sind berechtigt, zulasten der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) abzurechnen.


Bitte wenden Sie sich für den Kanton Bern an:

Weitere Informationen:

Tagesstätten im Alter

Tagesstätten sind ein wichtiges Angebot in der Versorgung alter und betreuungsbedürftiger Menschen. Sie tragen dazu bei, die Lebensqualität dieser Menschen zu erhalten, indem sie ein Betreuungs- und Aktivierungsangebot für Menschen mit psychischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen bieten. Zudem werden betreuende Angehörige in ihrer Aufgabe entlastet und gestützt.

Seite teilen