Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ausserkantonale Versorger

Patientinnen und Patienten können das Spital frei wählen, egal ob öffentliches Spital oder private Klinik. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Listenspital. Also ein Spital, welches sich auf der Spitalliste des Wohnkantons oder in einem anderen Kanton befindet. Dasselbe gilt für Geburtshäuser.

Die freie Spitalwahl gilt unter folgende Behandlungen:

  • stationäre Behandlung akuter Krankheiten (Somatik oder Psychiatrie)
  • stationäre Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation
  • Informationsblatt für Patientinnen und Patienten bei einer ausserkantonalen Hospitalisation

  • Referenztarife des Kantons Bern 2024

  • Referenztarife des Kantons Bern 2023

  • Referenztarife des Kantons Bern 2022

  • Gesuch um Kostengutsprache

  • Spitallisten

  • Frühere Referenztarife (Archiv)

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