Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Apothekerinnen und Apotheker

Apothekerinnen und Apotheker sind Pharmazeuten, die zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Zusätzlich mit der Beratung von Kundinnen und Kunden sowie anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.

Apothekerinnen und Apotheker müssen sich in den folgenden Fachgebieten auskennen:

  • Analytik
  • Arzneimittellehre
  • Biochemie
  • Biologie
  • Chemie
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Physiologie
  • Qualitätssicherung

Das Pharmaziestudium dauert 4.5 bis 5 Jahre, wobei es zwei verschiedene Abschlüsse gibt: Den Master in Pharmazie (mit anschliessender eidgenössischer Prüfung zur eidg. dipl. Apothekerin bzw. zum eidg. dipl. Apotheker)und weitere Masterstudiengänge, welche sich auf die Anforderungen in der Industrie oder im akademischen Bereich ausrichten.  Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in einer privatwirtschaftlich Organisation in eigener fachlicher Verantwortung ausüben wollen, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung nach MedBG. Diese setzt einen eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel FPH (Offizin oder Spitalapotheker) voraus.

Zu den Tätigkeitsfeldern von Apothekerinnen und Apothekern gehören unter anderem

  • öffentliche Apotheken oder Spitalapotheken
  • öffentliche Verwaltung (Behörden oder Ämter in den Bereichen Gesundheit, Militär, Universitäten)
  • Krankenkassen
  • Pharmaindustrie (Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln und der Arzneimittelherstellung und der Arzneimittelprüfung)
  • Berufsausübungsbewilligung

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