Therapeutinnen und Therapeuten der TCM, die ihre Tätigkeit im Kanton Bern in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Kantonsärztlichen Dienstes.
Darunter fallen auch angestellte Therapeutinnen und Therapeuten der TCM, sofern sie ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.
Therapeutinnen und Therapeuten der TCM, welche im Besitz einer gültigen Berufsausübungsbewilligung eines andern Kantons sind, können eine kostenlose Anerkennung dieser Bewilligung beim Kantonsärztlichen Dienst beantragen.