Wir sorgen dafür, dass sich Bernerinnen und Berner im Notfall auf ein gut aufgestelltes Rettungswesen verlassen können – dazu gehören Rettungsdienste und die Sanitätsnotrufzentrale 144.
Die Rettungsdienste sind die ersten, die an Ort des Geschehens eintreffen. Sie kümmern sich um Patientinnen und Patienten bis zur Übergabe an ein Spital.
- Pro Jahr werden im Kanton Bern rund 35‘000 Notfalleinsätze durchgeführt.
- Rund 500 Mitarbeitende sind im Einsatz, sie verteilen sich auf ungefähr 330 Vollzeitstellen.
- Über 70 modern ausgestattete Rettungsfahrzeuge sind im Einsatz.
- Die Mehrheit der Rettungsdienste ist Spitälern angeschlossen.
- Die Ambulanz Region Biel AG ist eine selbständige Aktiengesellschaft und die Schutz und Rettung Bern ist Teil der städtischen Verwaltung.
Wir vom Gesundheitsamt (GA) sorgen für
- Betriebsbewilligungen für Rettungsdienste
- Abschluss der Leistungsverträge mit den Rettungsdiensten
- Abschluss der Leistungsverträge mit der Sanitätsnotrufzentrale 144
Das Rettungswesen ist Bestandteil der Versorgungsplanung gemäss SpVG.
Rettungsdienste des Kantons Bern
Die folgenden Rettungsdienste sind zum Betrieb zugelassen:
Air-Glaciers
Alpine Air Ambulance
Ambulanz Region Biel AG – ARBAG
Ambulanz Murten
Ambulanz Sense AG
Intermedic AG
Rettungsdienst - Air-Glaciers
Rettungsdienst Alpha Medic
Rettungsdienst der fmi AG
Rettungsdienst Grenchen
Rettungsdienst der HJB SA
Rettungsdienst der Insel Gruppe AG: Aarberg
Rettungsdienst der Insel Gruppe AG: Münsingen
Rettungsdienst der Insel Gruppe AG: Riggisberg
Rettungsdienst der RSE AG
Rettungsdienst der Solothurner Spitäler AG
Rettungsdienst der SRO
Rettungsdienst der STS AG
Schutz und Rettung Bern
Schweizerische Rettungsflugwacht Rega
SRS Medical GmbH
Stiftung Event-Ambulanz
Koordinierter Sanitätsdienst
In ausserordentlichen Situation oder bei einem Grossereignis erweitern wir nach Bedarf die Mittel des öffentlichen Gesundheitswesens und setzen auf den Koordinierten Sanitätsdienst (KSD). So können wir im Notfall die Kapazitäten von Spitälern erweitern. Hierfür arbeiten wir zum Beispiel mit Zivilschutz und Armee zusammen.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- koordinierten Einsatz von Sanitätspersonal, sanitätsdienstlichen Einrichtungen und Rettungstransportmitteln sicherstellen
- koordinierte Verteilung von Sanitätsmaterial
Vorgaben des Bundes
Der Bund hat folgende Richtwerte für die optimale Versorgung und Behandlung möglichst vieler Patienten bei einem Grossereignis festgelegt:
in 6 Stunden muss der Patient im Spital eingeliefert und in 24 Stunden behandelt sein