Opfer und Angehörige haben neben der Opferberatung Anspruch auf weitere Unterstützung, z. B Soforthilfe oder längerfristige Hilfe.
Die Hilfeleistungen müssen notwendig, geeignet und angemessen sein. Unsere Opferberatungsstellen helfen Ihnen ein Gesuch zu stellen. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Soforthilfe
- deckt die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge einer Straftat entstehen (z. B. medizinische Unterstützung, Notunterkunft/Frauenhaus, etc.)
- wird von den Mitarbeitenden der Beratungsstelle in die Wege geleitet sofern dringend, notwendig und zweckmässig
- ist unentgeltlich
- wird von den Opferberatungsstellen/Frauenhäusern ausgerichtet
Längerfristige Hilfe
- deckt längerfristige Bedürfnisse ab, die als Folge einer Straftat entstehen (z. B. Anwaltskosten, Therapiekosten, Notunterkunft/Frauenhaus, Hilfe für Opfer von Menschenhandel, etc.)
- kann von einer Beratungsperson oder durch Dritte erbracht werden
- muss notwendig, geeignet und verhältnismässig sein
- entfällt, wenn Kosten von anderen Leistungserbringern (z. B. Unfall- oder Krankenversicherung) erbracht werden
- ist abhängig von den finanziellen Verhältnissen des Opfers oder der Angehörigen
- wird von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion ausgerichtet
Das Gesuch ist so früh wie möglich bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern einzureichen.
Unsere Opferberatungsstellen helfen Ihnen, ein Gesuch zu stellen. Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Gesuch um finanzielle Leistungen
Opferberatungsstellen
Ergänzungsleistungsberechnung (ELG)
Gesuche um Soforthilfe und längerfristige Hilfe für Opfer von Menschenhandel
Die einzelnen Hilfeleistungen kurz erklärt
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