Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Weitere Hilfeleistungen

Opfer und Angehörige haben neben der Opferberatung Anspruch auf weitere Unterstützung, z. B Soforthilfe oder längerfristige Hilfe.

Die Hilfeleistungen müssen notwendig, geeignet und angemessen sein. Unsere Opferberatungsstellen helfen Ihnen ein Gesuch zu stellen. Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Soforthilfe

  • deckt die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge einer Straftat entstehen (z. B. medizinische Unterstützung, Notunterkunft/Frauenhaus, etc.)
  • wird von den Mitarbeitenden der Beratungsstelle in die Wege geleitet sofern dringend, notwendig und zweckmässig
  • ist unentgeltlich
  • wird von den Opferberatungsstellen/Frauenhäusern ausgerichtet
  • Opferhilfeprospekt

Längerfristige Hilfe

  • deckt längerfristige Bedürfnisse ab, die als Folge einer Straftat entstehen (z. B. Anwaltskosten, Therapiekosten, Notunterkunft/Frauenhaus, Hilfe für Opfer von Menschenhandel, etc.)
  • kann von einer Beratungsperson oder durch Dritte erbracht werden
  • muss notwendig, geeignet und verhältnismässig sein
  • entfällt, wenn Kosten von anderen Leistungserbringern (z. B. Unfall- oder Krankenversicherung) erbracht werden
  • ist abhängig von den finanziellen Verhältnissen des Opfers oder der Angehörigen
  • wird von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion ausgerichtet


Das Gesuch ist so früh wie möglich bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern einzureichen.

Unsere Opferberatungsstellen helfen Ihnen, ein Gesuch zu stellen. Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Die einzelnen Hilfeleistungen kurz erklärt

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