Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten ist eine wichtige Mission des Kantonsärztlichen Dienst. Er leitet die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ein (z.B. bei Masern-Epidemien, ansteckender Lungentuberkulose oder bei Meningokokken-Infektionen).
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten oder mit beauftragten Organisationen. Der Kantonsärztlicher Dienst überwacht die Infektionskrankheiten mittels Meldungen sowie epidemiologischen Abklärungen bei Ausbrüchen und mittels Bestimmung der Durchimpfung.
Obligatorische Meldung für Ärztinnen und Ärzte
Aufgrund des Epidemiengesetzes und der Meldeverordnung hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein obligatorisches Meldewesen aufgebaut.
Das Meldewesen liefert Daten zu bestimmten Infektionskrankheiten. Ärztinnen und Ärzte wie auch die diagnostizierenden Labors sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beobachtungen zu bestimmten Infektionskrankheiten dem Kantonsarztamt zu melden.
Impfungen
Das Bundesamt für Gesundheit stellt für die Bevölkerung Fachinformationen sowie Richtlinien und Impfempfehlungen zur Verfügung.
- Mpox (Affenpocken)Informationen zu Mpox
- COVIDInformationen rund um COVID
- HPV-ImpfungInformationen, Empfehlungen und Erklärungsvideo
- Zecken-KrankheitenWie Sie sich schützen
- MasernInformationen für Kitas, Volksschulen, Mittelschulen und Berufsfachschulen
- KrätzeInformationen über Krätze
- Infoportal zu übertragbaren KrankheitenDas BAG-Infoportal informiert über Infektions- und Krankheitsfälle, die durch verschiedene Erreger ausgelöst werden.