Allgemeine Informationen
Am 01. Juli 2024 ist die Covid-19-Impfung in die Regelstruktur übergegangen. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff direkt vom Hersteller beziehen können, anstatt über zentrale Stellen des Bundes und der Kantone. Dies entspricht der Vorgehensweise bei anderen Impfungen, wie etwa der Grippeimpfung.
Da die Mehrheit der Bevölkerung bereits Kontakt mit dem Coronavirus hatte, hat sich ihr Immunsystem auf das Virus eingestellt.
Die derzeit zirkulierenden Virusvarianten führen bei Menschen ohne Risikofaktoren überwiegend zu milden Krankheitsverläufen. Dennoch kann die Übertragung in geschlossenen Räumen zunehmen, insbesondere bei häufigerem Kontakt, was das Risiko einer Covid-19-Erkrankung erhöht. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die Impfung weiterhin als präventive Massnahme anzubieten, um Risikopersonen zu schützen und die Viruszirkulation in Zeiten häufiger Kontakte zu minimieren
Für wen ist die Impfung empfohlen?
Für folgende Personengruppen wird im Herbst/Winter die Covid-19-Impfung empfohlen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangere Personen
Diese Personengruppen können mit der Impfung ihren Schutz vor schweren Krankheitsverläufen für mehrere Monate verbessern.
Kosten
Eine empfohlene Impfung wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Personen ohne Impfempfehlung können sich nach individueller Abwägung und Entscheidung ebenfalls impfen lassen und die Impfung selbst bezahlen.
Weiterführende Informationen
Für Informationen rund um Covid-19 empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG