Der schulärztliche Dienst (SÄD) überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den zugeteilten Schulen. Er stellt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler sicher und trägt zu möglichst guten gesundheitlichen Lernvoraussetzungen bei. Dabei hat er einzelne Kinder und Jugendliche ebenso im Blick wie die Schule als Ganzes.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
- die Beratung von Schulbehörden, Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern
- die Prävention von Infektionskrankheiten und die schulärztlichen Impfungen
- die Mitwirkung bei Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz in der Schule
- die Untersuchung von Schülerinnen und Schülern (obligatorische Untersuchungen mit der Möglichkeit für die Eltern, die Untersuchung privat bei ihrem Arzt/ihrer Ärztin durchführen zu lassen, sowie spezielle Untersuchungen auf Gesuch der Schulbehörde und mit Zustimmung der Eltern).
Organisiert und überwacht wird der SÄD von der Schulbehörde. Die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion führt gemeinsam mit der Bildungs- und Kulturdirektion die Oberaufsicht über den SÄD. Der Kantonsärztliche Dienst ist Kontaktstelle für fachliche, administrative, rechtliche und praktische Fragen zum schulärztlichen Dienst.
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