Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Schulärztlicher Dienst

Der schulärztliche Dienst (SÄD) überwacht die gesundheitlichen Verhältnisse in den zugeteilten Schulen. Er stellt den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler sicher und trägt zu möglichst guten gesundheitlichen Lernvoraussetzungen bei. Dabei hat er einzelne Kinder und Jugendliche ebenso im Blick wie die Schule als Ganzes.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

  • die Beratung von Schulbehörden, Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern
  • die Prävention von Infektionskrankheiten und die schulärztlichen Impfungen
  • die Mitwirkung bei Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz in der Schule
  • die Untersuchung von Schülerinnen und Schülern (obligatorische Untersuchungen mit der Möglichkeit für die Eltern, die Untersuchung privat bei ihrem Arzt/ihrer Ärztin durchführen zu lassen, sowie spezielle Untersuchungen auf Gesuch der Schulbehörde und mit Zustimmung der Eltern).

Organisiert und überwacht wird der SÄD von der Schulbehörde. Die Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion führt gemeinsam mit der Bildungs- und Kulturdirektion die Oberaufsicht über den SÄD. Der Kantonsärztliche Dienst ist Kontaktstelle für fachliche, administrative, rechtliche und praktische Fragen zum schulärztlichen Dienst.

Tätigkeit, Beauftragung, gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage der schulärztlichen Tätigkeit ist die Verordnung über den schulärztlichen Dienst mit den zugehörigen Weisungen.

Die Schulbehörde organisiert und überwacht den schulärztlichen Dienst und bezeichnet und beauftragt für jede Schule und Institution gemäss Verordnung eine Schulärztin oder einen Schularzt.

Ein kurzer Steckbrief konkretisiert die Aufgaben des schulärztlichen Dienstes für Behörden und neue Schulärztinnen und Schulärzte.

  • Verordnung über den Schulärztlichen Dienst SDV

  • Abrechnungsformular Schulärztlicher Dienst

  • Steckbrief Schulärztlicher Dienst

Unterlagen für die schulärztlichen Untersuchungen und Impfungen

Die Schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Gemeinden, welche die Untersuchungen anders (z.B. mittels Gutscheinsystem) organisieren, informieren die Eltern entsprechend.

Bei den Untersuchungen und im Rahmen von Impfaktionen auf der Oberstufe werden auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern und Jugendlichen Impfungen durchgeführt.

Zur Sicherstellung des Zugangs aller Schülerinnen und Schüler zu den schulärztlichen Untersuchungen und Impfungen sind die Eltern und Jugendlichen mit den untenstehenden Formularen zu informieren.

Schulärztliche Gesundheitskarten in zwei Formaten sowie die Formulare sind von der Schulbehörde zu deren Lasten beim Schulverlag zu beziehen oder auszudrucken und der Schulärztin/dem Schularzt zur Verfügung zu stellen.

Bestelladresse Schulverlag

Schulverlag plus AG
Giacomettistrasse 1
Postfach
3000 Bern 16
Tel. 058 268 14 14
info@schulverlag.ch
www.schulverlag.ch

Infektionskrankheiten und Läuse in der Schule

Schulärztinnen und Schulärzte unterstützen die Schulen in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten als erste Ansprechpersonen und beraten beim Auftreten von gehäuften Infektionskrankheiten die Schulleitung zum weiteren Vorgehen.

Einen raschen Überblick geben die Richtlinien zum Schulausschluss. Sie basieren auf den Empfehlungen der Vereinigung für Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz. Merkblätter geben vertiefte Informationen zu einzelnen Krankheiten.

Die Empfehlungen zur Kopfläusebekämpfung sehen ein mehrstufiges Vorgehen vor.

Die Hauptverantwortung für die Entdeckung und Behandlung eines Läusebefalls liegt bei den Eltern.

Kann der Läusebefall unter den Kindern einer Klasse nicht gestoppt werden, kann die Intervention der Schulärztin, des Schularztes oder einer Läusefachperson unterstützend nötig werden.

Fachinformationen für Schulärztinnen und Schulärzte

Schulärztinnen und Schulärzte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Schule und Gesundheitsversorgung und sind entsprechend mit vielfältigen Fragestellungen konfrontiert. Angesichts der Vielfalt der Themen und erforderlichen Kompetenzen ist die enge Zusammenarbeit mit Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Beratungsstellen essentiell.

Verschiedene Dokumente sollen als fachliche Grundlagen oder als Orientierungshilfen im schulärztlichen Alltag dienen. Für Fragen, Bemerkungen oder Wünsche nach weiteren Unterlagen

info.kad@be.ch

Informationen zu Sonderpädagogischen Massnahmen

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Neue Schulärztinnen und Schulärzte

Meldung neue Schulärztinnen und Schulärzte

Sind Sie Schulärztin oder Schularzt oder möchten Sie eine neue Schulärztin oder einen neuen Schularzt melden, dann bitte das folgende Formular ausfüllen.

Anmeldung Einführungskurs für neue Schulärztinnen und Schulärzte 2024

Wann: Donnerstag, 22.August 2024, vormittags

Wo: Gesundheitsamt, Gerechtigkeitsgasse 64, Bern

  • Genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf, Inhalt sowie Kernfortbildungs-Credits folgen.

Anmeldungen (Anmeldeschluss: 12.08.2024):

Per E-Mail: epi@be.ch

Per Post: Gesundheits-, Sozial-, und Integrationsdirektion des Kantons Bern
                Kantonsärztlicher Dienst
                Rathausplatz 1
                Postfach, 3000 Bern 8
 

Anmeldung Kantonale Schulärztetagung 2024

Wann: Donnerstag, 22.August 2024, nachmittags
Wo: Kongresszentrum Allresto, Effingerstrasse 20, Bern

  • Genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf, Inhalt sowie Kernfortbildungs-Credits folgen.

Anmeldungen (Anmeldeschluss: 12.08.2024):

Per E-Mail: epi@be.ch

Per Post: Gesundheits-, Sozial-, und Integrationsdirektion des Kantons Bern
                Kantonsärztlicher Dienst
                Rathausplatz 1
                Postfach, 3000 Bern 8
 

Scolarmed-Tagung – save the date: 05. Dezember 2024

ScolarMed, die Vereinigung der in den schulärztlichen Diensten der Schweiz tätigen Fachpersonen, veranstaltet dieses Jahr zusammen mit Public Health Schweiz die nationale Schulärzte-Tagung am

5. Dezember 2024, Wil St. Gallen

Weitere Informationen finden Sie im Verlauf hier:

 

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