Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder in besonders schwierigen sozialen Verhältnissen sollen sich ihrem Alter und ihren Potenzialen entsprechend entwickeln können.

Unsere Ziele sind:

  • Kinder und Jugendliche erhalten eine Bildung, die es ihnen erlaubt, lebenslang zu lernen, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und Selbstwirksamkeit zu erfahren.
  • Familien erfüllen ihre gesellschaftlich relevanten Aufgaben.
  • Die seelisch-geistige und körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ist geschützt.

Information und Beratung

Informations- und Beratungsangebote unterstützen Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder in besonders schwierigen psycho-sozialen Verhältnissen, ihre Angehörigen sowie Fachpersonen in allen Lebensbereichen.

Förderung der Selbsthilfe

  • Selbsthilfezentren Bern

  • Selbsthilfe Schweiz

Sozialberatung

Rechtsberatung

Bauberatung

Hilfsmittelberatung

Ombudsstelle

Audiopädagogischer Dienst

Beratungsstelle für Autismus

Erste berufliche Ausbildung

Die Ausführungen zu diesen Angeboten finden Sie bei den Inhalten für Erwachsene.

Wohnen

Die Zuständigkeit für die Wohnangebote für Kinder und Jugendliche sowie für die Eltern-Kind-Angeote liegt ab 1. Januar 2022 bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Kantonalen Jugendamt (KJA).

Besondere Volksschulen

Die Zuständikeit der Angebote für Schülerinnen und Schüler der besonderen Volksschule (bisher Sonderschule) liegt ab dem 1. Januar 2022 bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern. Weiterführende Informationen finden Sie beim Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB).

Kantonale Sonderschulheime

Die Zuständikeit für die kantonalen Sonderschulheime liegt ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr alleine in der Zuständigkeit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.

Für das Pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee liegt die Zuständigkeit auch bei der Bildungs- und Kulturdirektion.

Für das Schulheim Schloss Erlach und das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik liegt die Zuständigkeit auch bei der Direktion für Justiz.

Pädagogisch-therapeutische Massnahmen

Die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen des Vor- und Nachschulbereichs (Logopädie, Psychomotorik, heilpädagogische Früherziehung und Kommunikation bei Sinnesbehinderungen) sind Bestandteil des Leistungsangebotes.

Logopädie

Ein Bedarf an Logopädie liegt vor bei schweren Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache (bzw. Lese- und Rechtsschreibestörung), des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses, der Stimme und des Schluckens.  

Psychomotorik

Ein Bedarf an Psychomotorik liegt vor bei einer schweren Störung eines der Bereiche Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen, Verhalten oder des körperlichen Ausdrucks. Dazu zählen insbesondere auch schwere Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen (Grob-, Fein- und Graphomotorik), motorische Funktionen), schwere Bewegungsstörungen aufgrund zerebraler Lähmungen und sonstiger Lähmungssyndrome, Autismus-Spektrum-Störungen oder Aufmerksamkeits-Defizit-Störungen (mit oder ohne Hyperaktivität).

Heilpädagogische Früherziehung

In der heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen gefördert. Zur Massnahme zählen des Weiteren Informations- und Beratungsangebote, Eltern-Kind-Kurse und spezifische Elternanlässe. Heilpädagogische Früherziehung für blinde und sehbehinderte Kinder wird von der Blindenschule Zollikofen angeboten.

Transport

Auf Gesuch hin können Transportkosten aufgrund bewilligter pädagogisch-therapeutsichen Massnahmen gewährt werden. Für Jugendliche nach Austritt aus der Volksschule bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden Transportkosten nur übernommen, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung den Weg zwischen Wohnort und Durchführungsort nicht selbständig bewältigen können.

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