Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Die IVSE ist eine interkantonale Vereinbarung, welche die Finanzierungsmodalitäten regelt, wenn Personen in sozialen Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht sind.

Dazu gehören stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Bereich A), Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen (Bereich B), stationäre Angebote im Suchtbereich (Bereich C) und Einrichtungen der externen Sonderschulung (Bereich D).

IVSE Bereiche A und D

  • Gesuch um Kostenübernahmegarantie IVSE-Bereiche A und D

IVSE Bereich B

IVSE Bereich C

Mutations- und Austrittsformular

Tarifregelung

FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten zur IVSE

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