Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Aufsicht und Bewilligung

Kindertagesstätten müssen gewissen Anforderungen genügen und über eine amtliche Bewilligung verfügen. Dafür sorgen wir vom Amt für Integration und Soziales (AIS).

Wer braucht eine Kita-Bewilligung?

Eine Trägerschaft muss für jede ihrer Kitas vor der Aufnahme des Betriebs eine Bewilligung haben. Neu werden Bewilligungen nicht mehr an die Kita-Leitung, sondern an die Trägerschaft ausgestellt.
Als Kita gilt (unabhängig von der selbst gewählten Bezeichnung) jedes Betreuungsangebot, das mehrere Kinder ausserhalb eines Privathaushaltes betreut oder mehr als fünf Betreuungsplätze innerhalb eines Privathaushaltes anbietet, sofern diese Betreuung tagsüber und regelmässig erfolgt. «Regelmässig» ist dabei definiert als mehr als drei Stunden an einem Tag oder mehr als sechs Stunden pro Woche.

Welche Anforderungen müssen für den Erhalt einer Bewilligung erfüllt sein?

Die Mindestanforderungen an Kindertagesstätten sind in der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) festgehalten.

  • Verordnung über die sozialen Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)

  • Vortrag zur FKJV

Bis zum Sommer 2022 gelten noch die bisherigen Bestimmungen bezüglich Personal- und Betreuungsschlüssel. In allen übrigen Punkten gilt für bestehende und neue Kitas bereits per 1.1.2022 die FKJV. Sie finden wichtige Informationen in diesem Rundschreiben.

Neue Kitas

Sie eröffnen eine neue Kita? Geben Sie auf der Plattform Sirona alle notwendigen Informationen ein, laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch und reichen Sie das Gesuch online ein. Sind alle Vorgaben erfüllt, wird die Bewilligung in der Regel innerhalb von vier Wochen ausgestellt. Für den Beitritt zum Betreuungsgutscheinsystem muss ein separates Gesuch gestellt werden.

Für Ihr Gesuch stellen wir Ihnen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung:

Übergangsregelung für bestehende Kitas

Sie verfügen am 31.12.2021 über eine Bewilligung des Kantonalen Jugendamtes (KJA) oder Ihr Betrieb steht unter der Aufsicht der Gemeinde? Informieren Sie sich hier zur Übergangsregelung:

Welche Änderungen müssen dem AIS gemeldet werden?

(gilt vorerst nur für Kitas mit einer Betriebsbewilligung des AIS oder eine Betriebsbewilligung des KJA)

Meldepflichtig sind alle wesentlichen Änderungen der Organisation oder des Betriebs:

  • Erweiterung, Verlegung oder Einstellung des Betriebs
  • Wechsel der Leitungsperson
  • Wechsel der Trägerschaft
  • Veränderung der Platzzahl
  • Wechsel, Erweiterung/Vergrösserung der Räumlichkeiten
  • Längere Ausfälle (ab 6 Monaten) von Leitungspersonen z.B. wegen Mutterschaft oder Krankheit
  • ausserordentliche Ereignisse, die den Betrieb der Kindertagesstätte oder das Wohl einzelner oder mehrerer betreuter Kinder wesentlich beeinträchtigen können sowie damit zusammenhängende getroffene Massnahmen
  • schwere Grenzverletzungen oder ein entsprechender Verdacht sowie damit zusammenhängende getroffene Massnahmen

Bitte melden Sie Änderungen, wenn immer möglich, genügend früh im Voraus.

Weitere Informationen

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