Hier finden Sie Informationen und Erläuterungen zu ausgewählten Rechtsetzungsverfahren.
Teilrevision der Gesundheitsverordnung (GesV)
Die Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen (Gesundheitsverordnung, GesV; BSG 811.111) soll teilrevidiert werden. Im Vordergrund stehen Anpassungen an neue Bestimmungen des Bundesrechts im Heilmittelbereich. Daneben ist das Impfen in Apotheken ein zentrales Anliegen der vorliegenden Revision.
Die GSI führt zu dieser Teilrevision ein Konsultationsverfahren durch. Es dauert bis am 4. Mai 2025. Die Dokumente finden Sie hier:
Ihre Stellungnahme reichen Sie bitte bis am 4. Mai 2025 über die Plattform «E-Mitwirkung» ein. Damit ermöglichen Sie uns ein effizientes Auswerten Ihrer Eingaben!
Stellungnahmen, die nicht auf der Plattform erfasst werden, sind bis am 4. Mai 2025 per E-Mail an PolitischeGeschaefte.gsi@be.ch zu senden.
Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Der Grosse Rat gibt dem Regierungsrat im Sozialhilfegesetz die Möglichkeit, die Sozialdienste zur Nutzung eines festgelegten Fallführungssystems zu verpflichten. In der Folge hat der Grosse Rat einem Objektkredit für die Beschaffung, Realisierung und Einführung des «Neuen Fallführungssystems im Kanton Bern (NFFS)» zugestimmt.
Mit der vorliegenden Teilrevision der Verordnung vom 24. Oktober 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV; BSG 860.111) soll als dritter Schritt die Pflicht der Trägerschaften der Sozialdienste zur Nutzung des vom Amt für Integration und Soziales (AIS) festgelegten Fallführungssystems geschaffen werden. Zudem sollen Regelungen bezüglich einer Betriebsorganisation und der Finanzierung der Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von NFFS ab 1. Januar 2029 über den Lastenausgleich Soziales verankert werden.
Ferner soll indirekt die Kantonale Krankenversicherungsverordnung vom 25. Oktober 2000 (KKVV; BSG 842.111.1) teilrevidiert werden, weil der für die Ausrichtung der Prämienverbilligung notwendige Datentransfer zwischen den Sozialdiensten und dem Amt für Sozialversicherungen (ASV) neu über NFFS stattfinden soll.
Die GSI führt zu dieser Teilrevision ein Konsultationsverfahren durch. Es dauert bis am 8. April 2025. Die Dokumente finden sie hier:
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
Die Verordnung vom 24. November 2021 über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV; BSG 860.22) soll teilrevidiert werden. Im Vordergrund steht die Umsetzung zweier vom Grossen Rat überwiesener Motionen (Nr. 213-2022 und Nr. 152-2023), die den Regierungsrat beauftragen, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen...
- für einen einkommensunabhängigen und bedarfsgerechten Zuschlag für die familienergänzende Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen;
- für einen Ausbau der Betreuungsgutscheine und zur Entlastung der Kindertagesstätten.
Die GSI hat zu dieser Teilrevision ein Konsultationsverfahren durchgeführt, das am 26. Januar 2025 geendet hat. Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier:
Sozialhilfegesetz (SHG)
Das Gesetz vom 11. Juni 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) soll totalrevidiert werden. Mit dieser Vorlage werden die gesetzlichen Grundlagen für eine Modernisierung der technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe im Kanton Bern geschaffen. Für das Projekt «Neues Fallführungssystem im Kanton Bern (NFFS)» werden die dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen geschaffen. In Umsetzung der vom Grossen Rat im September 2019 überwiesenen Motion «Selbstbehalt setzt wirksame Anreize bei der wirtschaftlichen Hilfe» wird ein Selbstbehalt für die wirtschaftliche Hilfe eingeführt. Zudem wird die Aufsicht über die Sozialdienste neu organisiert. Die «Fachstelle Sozialrevisorat (FASR)» der GSI wird mit Aufsichtskompetenzen über die Sozialdienste ausgestattet. Die wirtschaftliche Hilfe bleibt im Umfang unverändert und orientiert sich weiterhin an den SKOS-Richtlinien. Die Änderungen sollen auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt werden
Am 26. Juni 2024 hat der Regierungsrat die GSI ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Sozialhilfegesetzes durchzuführen.
Bis zum 18. Oktober 2024 befand sich die Vorlage in Vernehmlassung.