Hier finden Sie Informationen und Erläuterungen zu ausgewählten Rechtsetzungsverfahren.
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
Mit dieser Vorlage soll das Behindertenkonzept des Kantons Bern umgesetzt werden.
Das künftige Versorgungssystem für erwachsene Menschen mit Behinderungen richtet sich am individuellen Bedarf der betroffenen Personen aus. Es ist ausgerichtet auf die Ermöglichung von Selbstbestimmung sowie gesellschaftlicher Teilhabe und trägt den Grundsätzen von Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit Rechnung.
Aus diesem Grund soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ermöglicht werden, dass Menschen, die privat wohnen, über ein eigenes Budget für die Finanzierung ihres behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfs verfügen.
Daneben soll das neue Finanzierungssystem einen transparenteren und damit nicht zuletzt einen gerechteren Mitteleinsatz ermöglichen. Die Abgeltung der Infrastrukturkosten von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung soll mittels Infrastruktur-Pauschalen erfolgen.
Bis zum 23. Oktober 2020 befand sich die Vorlage in Vernehmlassung.
Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen (GesV)
Die Revision umfasst die Anpassung der Gesundheitsverordnung an die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe. Daneben wird die GesV aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis punktuell aktualisiert.
Die Konsultation dauert bis am 6. April 2023.
Verordnung über die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im ambulanten Bereich (ZulaV)
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion führt zur Verordnung über die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im ambulanten Bereich (ZulaV) ein Konsultationsverfahren durch.
Die Konsultation dauert vom 15. Februar bis 8. März 2023.