Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Vernehmlassungsverfahren und Konsultationen

Unter dieser Rubrik finden Sie Informationen zu laufenden Vernehmlassungsverfahren und Konsultationen der GSI.

  • Weitere Informationen zu Rechtsetzungsverfahren

Verordnung vom 24. November 2021 über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV; BSG 860.22)

Mit dem Gesetz vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) wurden die Zuständigkeit für die Bewilligung und die Aufsicht über die sogenannten Tagesfamilien von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) auf die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übertragen und für Tagesfamilienorganisationen (TFO) eine Bewilligungspflicht eingeführt. Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, dass die Bestimmungen zu Bewilligung und Aufsicht über TFO sowie zur Aufsicht über Tagesfamilien erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des SLG und somit ab 1. Januar 2024 gelten.

Mit der vorliegenden Teilrevision der FKJV sollen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen betreffend Bewilligung und Aufsicht im Bereich der Tagesfamilienbetreuung realisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden. Ergänzend wird die vorliegende Teilrevision der FKJV auch dazu genutzt, gewissen seit Inkraftsetzung von SLG und FKJV gemachten Vollzugserfahrungen Rechnung zu tragen.

Die Konsultation dauert bis am 2. Juni 2023.

Konsultationsunterlagen:

Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV)

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion führt zur Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) ein Konsultationsverfahren durch.

Die Konsultation dauert vom 29. März bis 24. Mai (deutsch) bzw. vom 1. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 (französisch).

Konsultationsunterlagen:

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