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Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Mit der Einführung des BLG erfolgt im Kanton Bern ein umfassender Paradigmenwechsel im Versorgungssystem. Der Kanton finanziert bei Menschen mit Behinderungen neu auch ambulante Leistungen und ermöglicht dadurch mehr Wahlfreiheit im Bereich Wohnen und fördert die Teilhabe. Im individuellen Bedarfsermittlungsverfahren sind die Menschen mit Behinderungen und ihre Vertrauenspersonen angemessen beteiligt.

Diese Vorlage soll das Behindertenkonzept des Kantons Bern umsetzen. Das Versorgungssystem orientiert sich am individuellen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderungen.

Es ist gezielt ausgerichtet auf die Stärkung von Autonomie und Selbstverantwortung sowie gesellschaftliche Teilhabe und trägt den Grundsätzen von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität Rechnung.

Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) erfolgt ein umfassender Paradigmenwechsel im kantonalen Versorgungssystem: Wurden bisher die Institutionen direkt vom Kanton abgegolten, werden nun auf der Basis einer individuellen Bedarfsermittlung bemessene Leistungen für die Menschen mit Behinderungen bezahlt.

Es erfolgt ein Wechsel von der objekt- zur subjektorientierten Finanzierung. Damit wird die Selbstbestimmung gefördert und Menschen mit Behinderungen erhalten mehr Möglichkeiten, zwischen unterschiedlichen Angebotsformen und verschiedenen Leistungserbringenden zu wählen.

Im Vordergrund stehen dabei die individuellen Unterstützungsbedürfnisse und die Ressourcen der Menschen mit Behinderungen sowie ihre Entwicklungsperspektiven. Die individuelle Bedarfsermittlung ist darauf ausgerichtet, den Menschen mit Behinderungen einen rechtsgleichen Zugang zu den erforderlichen Leistungen zu garantieren. Im Bedarfsermittlungsverfahren sind die Menschen mit Behinderungen und ihre Vertrauenspersonen angemessen beteiligt; zudem können sie durch eine Beratungsstelle unterstützt werden.

Das «Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen» BLG ist im Januar 2024 in Kraft getreten.

Medienkonferenz zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) vom 8. Juli 2022

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