Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Lastenausgleich im Sozialhilfebereich

Öffentliche Aufgaben mit einem ausgeprägten Verbundcharakter, die sinnvollerweise von Gemeinden und Kanton gemeinsam erfüllt werden, können über einen Lastenausgleich finanziert werden. Der Lastenausgleich in der Sozialhilfe stellt eine zentrale Errungenschaft in der öffentlichen Sozialhilfe im Kanton Bern dar.

Die sechs Lastenausgleichssysteme im Kanton Bern

 gemäss FILAG (Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich)

  • Sozialhilfe
  • Sozialversicherung EL
  • Lehrergehälter Kindergarten und Volksschule
  • Öffentlicher Verkehr
  • Familienzulagen für Nichterwerbstätige
  • Neue Aufgabenteilung

Beispiele von Angeboten der institutionellen Sozialhilfe, die über den Lastenausgleich Sozialhilfe finanziert werden:

  • Suchthilfe und Gesundheitsförderung
  • Angebote zur sozialen und beruflichen Integration (familienergänzende Angebote im Kinderbetreuungs- und Jugendbereich, Beschäftigungs- und Integrationsangebote (BIAS), Abklärungsplätze)
  • Spezifische Integration (Notschlafstellen, Opferhilfe, Frauenhäuser, diverse Beratungsstellen)

Beispiele von Angeboten der individuellen Sozialhilfe, die über den Lastenausgleich Sozialhilfe finanziert werden:

  • Sozialhilfe im engeren Sinne (Einzelfallhilfe)
  • Massnahmen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe
     

Wie funktioniert der Lastenausgleich Sozialhilfe?

Der Lastenausgleich stellt die Solidarität zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie die Solidarität unter den Gemeinden sicher. 

Im Lastenausgleich Sozialhilfe werden 50% der anfallenden lastenausgleichsberechtigten Kosten vom Kanton getragen, die anderen 50% von der Gesamtheit der Gemeinden.

Massgebend für die Bestimmung der Gemeindeanteile ist die Einwohnerzahl jeder einzelnen Gemeinde. Dies gewährleistet beispielsweise, dass eine finanzschwächere Gemeinde mit einer tiefen Anzahl Einwohnender eine vergleichsweise teure Therapie für eine bedürftige Person mit Suchtproblematik überhaupt finanzieren kann, da sich einwohnerstärkere Gemeinden über den Lastenausgleich an der Finanzierung beteiligen.

Während des Jahres kommen der Kanton und die Gemeinden im Sinn einer Vorleistung je selber für die oben erwähnten Angebote auf. Am Jahresende erstellen wir eine Abrechnung aller in den Lastenausgleich gegebener Aufwendungen.

  • Abrechnung Lastenausgleich

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