Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Lastenausgleich

Abrechnung

Gemäss BSIG Nr. 8/860.1/6.1 vom 25. August 2023 über die Abrechnung der lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen und Erträge gemäss dem Sozialhilfegesetz sind die nachstehenden Formulare des Jahres 2023 gemäss Art. 44 Sozialhilfeverordnung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Amt für Integration und Soziales bis spätestens 31. März 2024 einzureichen.

  • Abrechnung Lastenausgleich 2023

Arbeitshilfe

In Absprache mit dem Verband Bernischer Gemeinden wird den Gemeinden eine separate Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, welche den Anhang 6 (Arbeitshilfe: Betreuungsgutscheine) beinhaltet und einen Übertrag des lastenausgleichsberechtigten Betrags in den Anhang 1 (Arbeitshilfe: Gesamtübersicht) vornimmt (vgl. BSIG-Nr. 8/860.1/6.1). Dabei sind die Zahlen aus dem System kiBon manuell in den Anhang 6 der Arbeitshilfe einzutragen. Die Arbeitshilfe soll den Gemeinden zu Abgrenzungs- und Kontrollzwecken dienen und ist nicht an das Amt für Integration und Soziales einzusenden. Die Zahlen der Arbeitshilfe können später für das Ausfüllen der Sozialhilferechnung verwendet werden (Kopieren/Einfügen).

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