Abrechnung
Gemäss BSIG Nr. 8/860.1/6.1 vom 27. September 2024 über die Abrechnung der lastenausgleichsberechtigten Aufwendungen und Erträge gemäss dem Sozialhilfegesetz sind die nachstehenden Formulare des Jahres 2024 gemäss Art. 44 Sozialhilfeverordnung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Amt für Integration und Soziales bis spätestens 31. März 2025 einzureichen.
Arbeitshilfe
In Absprache mit dem Verband Bernischer Gemeinden wird den Gemeinden eine separate Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, welche den Anhang 6 (Arbeitshilfe: Betreuungsgutscheine) beinhaltet und einen Übertrag des lastenausgleichsberechtigten Betrags in den Anhang 1 (Arbeitshilfe: Gesamtübersicht) vornimmt (vgl. BSIG-Nr. 8/860.1/6.1). Dabei sind die Zahlen aus dem System kiBon manuell in den Anhang 6 der Arbeitshilfe einzutragen. Die Arbeitshilfe soll den Gemeinden zu Abgrenzungs- und Kontrollzwecken dienen und ist nicht an das Amt für Integration und Soziales einzusenden. Die Zahlen der Arbeitshilfe können später für das Ausfüllen der Sozialhilferechnung verwendet werden (Kopieren/Einfügen).