Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Informationsbeschaffung / Vollmacht

Mitarbeitende des Sozialdienstes haben das Sozialhilfegeheimnis zu wahren, soweit dieses nicht entfällt. Unter gewissen Voraussetzungen sind sie zur Weitergabe von Informationen an Behörden und Privatpersonen berechtigt und/oder verpflichtet.

Mustervollmacht SHG

Das Sozialhilfegesetz geht von einer dreistufigen Informationsbeschaffung aus:

  • Zuerst bei der betroffenen Person selbst,
  • dann gestützt auf die gesetzlichen Auskunftspflichten und Mitteilungsrechte von Behörden und Personen,
  • zuletzt gestützt auf die Vollmacht.
  • Mustervollmacht

  • Mustervollmacht

  • Erläuterung Mustervollmacht

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