Die Finanzierung des Sozialdienstpersonals der Gemeinden erfolgt mittels Fallpauschalen. Dabei gibt es vier Kategorien: Wirtschaftliche Sozialhilfe, präventive Beratung, Inkasso und Bevorschussung.
Die Abgeltung für den Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) wird vollumfänglich über die Direktion für Inneres und Justiz (Kantonales Jugendamt) abgewickelt.