Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Fachstelle Intensivbedarf

Menschen mit Behinderungen mit herausfordernden Verhaltensweisen weisen oft einen ausserordentlich hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf auf und haben Schwierigkeiten, einen geeigneten Wohn- oder Arbeitsplatz zu finden. Der Kanton Bern ist verpflichtet, auch für diese Personengruppe eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Aus diesem Grund wurden vor einigen Jahren eine begrenzte Anzahl Plätze für Menschen mit Behinderungen mit einem ausserordentlich hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf geschaffen. Bis 2023 war die Koordinations- und Beratungsstelle für äusserst anspruchsvolle Platzierungssituationen (KBS) für die Vergabe dieser Plätze zuständig. Auf den 01. Januar 2023 wurden die Aufgaben der KBS in das Amt für Integration und Soziales (AIS) überführt.

Die Fachstelle Intensivbedarf (Faibe) des AIS unterstützt auf Antrag (s. Formular unten) Menschen mit Behinderungen oder deren rechtlichen Vertretungen in anspruchsvollen Platzierungssituationen bei der Suche nach einem geeigneten Wohn- oder Arbeitsort. Die Faibe hat jedoch keine Kompetenz Platzierungen vorzunehmen.

Zudem prüft die Fachstelle im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG):

  • die Ergebnisse von Bedarfsermittlungen bei selbst- und fremdverletzenden Verhaltensweisen und/oder
  • die Ergebnisse von Bedarfsermittlungen, wenn diese 160 Stunden pro Monat überschreiten.

Antrag auf dringliche Bedarfsermittlung

Am 1. Januar 2024 ist das BLG in Kraft getreten. Der Kanton finanziert neu individuell bemessene Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen auf der Basis einer Bedarfsermittlung mit dem Individuellen Hilfeplan (IHP).

Menschen mit Behinderungen mit herausfordernden Verhaltensweisen und/oder einem ausserordentlich hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit, eine zeitnahe Bedarfsermittlung zu beantragen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag auf eine dringliche Bedarfsermittlung mit IHP einzureichen (s. Formular unten).

Die Fachstelle Intensivbedarf des Amtes für Integration und Soziales (AIS) prüft den Antrag und schafft bei nachgewiesener Dringlichkeit die Möglichkeit, dass die Bedarfsermittlung prioritär erfolgt. Vorausgesetzt ist die Anmeldung des Menschen mit Behinderungen in der Webapplikation AssistMe und die Zulassung zur Bedarfsermittlung.

Links

  • Antrag auf eine dringliche Bedarfsermittlung mit IHP

  • Gesuch zur Unterstützung bei Platzierungschwierigkeiten

  • Website Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

  • Faktenblatt Intensivbetreuungsplätze

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