Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Fachstelle Intensivbedarf

Menschen mit Behinderungen mit herausfordernden Verhaltensweisen weisen oft einen ausserordentlich hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf auf und haben Schwierigkeiten, einen geeigneten Wohn- oder Arbeitsplatz zu finden. Der Kanton Bern ist verpflichtet, auch für diese Personengruppe eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Aus diesem Grund wurden vor einigen Jahren eine begrenzte Anzahl Plätze für Menschen mit Behinderungen mit einem ausserordentlich hohen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf geschaffen. Bis 2023 war die Koordinations- und Beratungsstelle für äusserst anspruchsvolle Platzierungssituationen (KBS) für die Vergabe dieser Plätze zuständig. Auf den 01. Januar 2023 wurden die Aufgaben der KBS in das Amt für Integration und Soziales (AIS) überführt.

Die Fachstelle Intensivbedarf (Faibe) des AIS unterstützt auf Antrag (s. Formular unten) Menschen mit Behinderungen oder deren rechtlichen Vertretungen in anspruchsvollen Platzierungssituationen bei der Suche nach einem geeigneten Wohn- oder Arbeitsort. Die Faibe hat jedoch keine Kompetenz Platzierungen vorzunehmen.

Zudem prüft die Fachstelle im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG):

  • die Ergebnisse von Bedarfsermittlungen bei selbst- und fremdverletzenden Verhaltensweisen und/oder
  • die Ergebnisse von Bedarfsermittlungen, wenn diese 160 Stunden pro Monat überschreiten.

Antrag auf Prüfung und Finanzierung eines Intensivbetreuungsbedarfs

Am 1. Januar 2024 ist das BLG in Kraft getreten. Der Kanton finanziert neu individuell bemessene Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen auf der Basis einer Bedarfsermittlung mit dem Individuellen Hilfeplan (IHP). Der Zeitpunkt dieser Bedarfsermittlung ist abhängig von der Wohnsituation (Privat wohnend, Wohnheim).

Privat wohnende Menschen mit Behinderungen können über die Applikation AssistMe ein Gesuch einreichen und werden zur Bedarfsermittlung eingeladen, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim leben, werden zu dem Zeitpunkt zur Gesuchstellung in AssistMe aufgefordert, wenn das Wohnheim auf die neue Finanzierung umstellt. Diese Umstellung erfolgt nach einem Umsetzungsplan, der über 4 Jahre angelegt ist (2024-2027).

Menschen mit Behinderungen, die aufgrund herausfordernder Verhaltensweisen keine geeignete Wohnform finden, haben die Möglichkeit, eine zeitnahe Prüfung des Intensivbetreuungsbedarfs zu beantragen. Dazu ist ein schriftlicher "Antrag auf Prüfung und Finanzierung eines Intensivbetreuungsbedarfs" mit den dazu gehörenden Unterlagen einzureichen (s. Formular unten).

Die Fachstelle Intensivbedarf (Faibe) des Amtes für Integration und Soziales (AIS) prüft den Antrag und kann, bei einem nachgewiesenen Intensivbetreuungsbedarf, die Suche nach einer geeigneten Wohnform unterstützen.

Links

  • Antrag auf Prüfung und Finanzierung eines Intensivbetreuungsbedarfs

  • Website Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

  • Faktenblatt Intensivbetreuungsplätze

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