Die Behindertenpolitik wurde im Kanton Bern neu ausgerichtet. Im Zentrum stehen die freiere Lebensgestaltung für Menschen mit Behinderungen und ihr persönlicher Unterstützungsbedarf.
Das wirkt sich auch auf die kantonale Finanzierung von Pflege und Betreuung aus. Hier finden Sie Informationen rund um das Berner Modell.
AssistMe
AssistMe ist das Web-basierte Abrechnungs-System für die Abrechnung der Kantonsbeiträge zur Deckung des individuellen Unterstützungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Berner Modells der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.
Auf AssistMe werden Ihre Personendaten sowie die nötigen behinderungsspezifischen Informationen erfasst, bearbeitet und gespeichert. AssistMe basiert auf einem Rollenkonzept und ermöglicht so eine effiziente und transparente Prozessabhandlung von der Anmeldung bis zur Abrechnung. Menschen mit Behinderungen und ihre gesetzliche(n) Vertretung(en) haben jederzeit Zugang zu den Daten und können diese auch selber verwalten.
Anleitungen und Schulungsvideos
Im Downloadbereich finden Sie Informationen und Anleitungen.
Folgende Videos stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Aufbau und Grundfunktionen
In diesem Video erfahren Sie, wie die Webapplikation «AssistMe» aufgebaut ist und wie Sie diese bedienen können.
2. Profil einrichten und aktualisieren
Dieses Video zeigt Ihnen, wie die Grunddaten hinterlegt werden müssen, damit später abgerechnet werden kann.
3. Leistungen erfassen und Abrechnung einreichen
Der «Abrechnungsbereich» ist das Herzstück von AssistMe. Hier erledigen Sie die Arbeitsschritte, die sich regelmässig wiederholen: Ausgaben und Einnahmen erfassen und diese mit dem Kanton abrechnen. Video
4. Abrechnungsprozess
Weitere Informationen zur Abrechnung und zum Ablauf erfahren Sie in diesem Video.
Unterstützung
Bei fachlichen und technischen Fragen steht Ihnen die Koordinationsstelle zur Verfügung.
HelpLine: 031 300 33 70
e-Mail: info@bernermodell.ch
Pilotprojekt
Seit Anfang 2016 wird das Pilotprojekt «Berner Modell» zum Bernischen Behindertenkonzept für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Die Aufnahme von Teilnehmern am Pilotprojet «Berner Modell» wurde im Herbst 2019 abgeschlossen.
Die Systemumstellungen wurdeim freiwilligen, zeitlich begrenzten Pilotprojekt geprüft. Der Pilot ermöglichte eine kontinuierliche Optimierung des Systems. Das Behindertenleistungsgesetz ist am 1.1.2024 In Kraft getreten. Damit hat die vierjährige Einführungsphase gestartet, bei alle anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderungen eine Bedarfsermittlung durchlaufen. Die individuelle Bedarfsabklärung ist damit obligatorisch für alle Personen mit einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
Mitmachen beim Pilotprojekt
Rund 700 Menschen mit Behinderungen rechnen zurzeit ihre Leistungen über das Pilotprojekt ab.
Unterstützung
Seit dem 1.1.2024 steht mit dem individuellen Hilfeplan (IHP) ein neues Instrument zur Ermittlung des individuellen Bedarfs von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Die Kostengutsprache vom Pilotprojekt bleibt vorderhand noch in Kraft bis zur Umstellung auf den IHP.
Bei Fragen zum Behindertenkonzept, zur Subjektfinanzierung und zur Abrechnung stehen Ihnen die Selbsthilfe- und Fachberatungsorganisationen sowie die Wohnheime und Werkstätten gerne zur Verfügung.
Beratungsstellen zum Berner Modell
Kontakt bei Fragen zur Abrechnung:
HelpLine: 031 300 33 70
E-Mail: info@bernermodell.ch
Zudem stehen ergänzende Informationen zur Verfügung in diesen Bereichen:
Für Institutionen
Institutionen können sich für Informationen rund um das Pilotprojekt an SOCIALBERN wenden:
Leistungsbezug
Bei wem können nach der Bedarfsabklärung Leistungen für Betreuung und Pflege eingekauft werden?
Wahlfreiheit
Mit der persönlichen Kostengutsprache können Sie Ihr Leben besser nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Sie können entscheiden, wo Sie Ihre Unterstützungsleistungen fürs Wohnen, für die Freizeit und fürs Arbeiten einkaufen: bei institutionellen Anbietern (Wohnheime, Werkstätten, Tagesstätten), bei privaten Anbietern, bei Angehörigen oder bei Nachbarn. Die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten (von institutionellen Leistungserbringern und privaten Assistenzdienstleistern) beim Wohnen und bei der Arbeit bringt mehr Freiheiten. Dabei müssen Sie müssen Verantwortung übernehmen, Verträge abschliessen und/oder Assistenzpersonen anstellen.
Beim Abschliessen von Arbeitsverträgen mit Assistenzpersonen gilt es einiges zu beachten, zum Beispiel Versicherungen und Arbeitgeberbeiträge. Sie können sich von den Beratungsstellen unterstützen lassen.
Sie können sich an die Hotline der Abrechnungsstelle wenden: 031 300 33 70
Anstellen von Assistenzpersonen
Unterstützung bei der Abrechnung der behinderungsbedingten Einnahmen und Ausgaben
Überblick über die möglichen Leistungserbringer
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Leistungserbringer. Sie zeigt, welche Art von Vertrag es für die verschiedenen Leistungserbringer braucht und wie diese zu bezahlen sind.
Institutionen
Assistenzleistungen
Damit die Betreuung und die Pflege mit der Kostengutsprache eingekauft werden können, muss eine schriftliche Bestätigung zwischen Ihnen als Leistungsempfänger und dem Betreuungsanbieter vorliegen. Dies kann ein Pflegevertrag, ein Betreuungsvertrag, ein Arbeitsvertrag oder ein anderer Beleg wie zum Beispiel eine Rechnung sein.
Abrechnung
Damit Sie vom Kanton Geld für die Bezahlung Ihrer behinderungsbedingten Betreuung und Pflege erhalten, sind die erhaltenen Leistungen regelmässig abzurechnen. So funktioniert die Abrechnung.
In der Abrechnung für den Kanton müssen Sie jeden Monat, alle zwei Monate oder quartalsweise die Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen angeben.
Ausgaben und Einnahmen
Zu den Ausgaben zählen alle Kosten für die behinderungsbedingte Betreuung und Pflege, die Sie erhalten haben. Also beispielsweise Kosten für die Unterstützung, wenn Sie in einem Wohnheim leben, wenn Angehörige oder die Spitex Sie pflegen, oder wenn eine Assistenzperson Hilfe bei der Arbeit leistet. Einnahmen sind Beiträge von Sozialversicherungen, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung erhalten haben. Zum Beispiel:
- Hilflosenentschädigung der Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung
- Assistenzbeiträge der kantonalen IV-Stelle
- Ergänzungsleistungen der kantonalen Ausgleichskasse für Krankheits- und Behinderungskosten
- Pflegebeiträge der Kranken, Unfall- oder Militärversicherung
Mehr Informationen zu Sozialversicherungen
Wieso müssen die Einnahmen in der Abrechnung für den Kanton auch angegeben werden? Der Kanton bezahlt diejenigen Unterstützungsleistungen, die durch die Beiträge der Sozialversicherungen nicht gedeckt sind. Wenn Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeitrag nicht ausreichen, übernimmt der Kanton die restlichen Kosten. Die finanzielle Beteiligung des Kantons an den behinderungsbedingten Kosten erfolgt also subsidiär zu den Beiträgen von anderen Mitfinanzierern.
Richtig abrechnen mit dem Abrechnungsprogramm
Damit Sie Ihre genauen behinderungsbedingten Einnahmen und Ausgaben angeben können, stellt der Kanton ein Abrechnungsprogramm zur Verfügung. Eingabefelder im Abrechnungsprogramm helfen, die Informationen richtig einzutragen. Für alle Details erhalten Teilnehmende eine separate Schulung zum Abrechnungsprogramm.
Weitere Informationen zur Abrechnung:
Anleitung: So verrechnen Sie Leistungen richtig
Anleitung in leichter Sprache: So beantragen Sie Geld für Unterstützung
Dienstleister-Rechnungsvorlage Wohnen/Freizeit
Dienstleister-Rechnungsvorlage Arbeit
Kontakt bei Fragen:
HelpLine: 031 300 33 70
E-Mail: info@bernermodell.ch
Downloads
Pilotprojekt
Für weitere Informationen zum Pilotprojekt nehmen Sie bitte mit dem Amt für Integration und Soziales, Fachbereich Berner Modell, Kontakt auf: 031 635 22 42
Pilotprojekt Abrechnung
Anleitung: So verrechnen Sie Leistungen richtig
Anleitung in leichter Sprache: So beantragen Sie Geld für Unterstützung
Dienstleister-Rechnungsvorlage Wohnen/Freizeit
Dienstleister-Rechnungsvorlage Arbeit
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