Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Informationen für Leistungserbringende

Auf dieser Seite finden Gesundheitsfachpersonen und Institutionen Informationen rund um die Organisation und Verrechnung von Gesundheitsdientsleistungen im Kanton Bern.   

Medizinische Versorgung / Krankenversicherung

Ukrainerinnen und Ukrainer können sich 3 Monate lang visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten. In diesem Fall untersteht die Person nicht dem Krankenversicherungsobligatorium. Allenfalls verfügt sie über eine Reiseversicherung oder ihre Gastgeber haben eine Gästeversicherung abgeschlossen. Die ukrainische Krankenversicherung ist für eine medizinische Behandlung in der Schweiz nicht ausreichend.

Wenn eine schutzbedürftige Person ein Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung (S-Status) in einem BAZ oder via RegisterMe einreicht, wird sie, sofern sie sozialhilfeabhängig ist, nach der Kantonszuweisung vom Kanton rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung für die obligatorische Krankenversicherung angemeldet. 

Die Kosten für die Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) werden den Kantonen vom Bund mit der Ausrichtung der Globalpauschalen subventioniert.

Personen, die nicht sozialhilfeabhängig sind, werden nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen die Krankenversicherungspflicht selbständig erfüllen, indem sie sich innert 3 Monaten nach der Gesuchstellung bei einer Krankenkasse – rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung – versichern. Diese Personen bezahlen die Prämien und Kostenbeteiligungen selber.

Weiterführende Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM bei den medizinische Fragen.

  • Register me (admin.ch)

  • Fragen und Antworten zur Ukraine-Krise – medizinische Fragen

  • Rechnungsstellung für medizinische Leistungen bei Personen aus der Ukraine

  • Bestätigung Registrierung Gesuch Schutz Status S (deutsch,russisch)

  • Bestätigung Einreichung Gesuch Schutz Status S (deutsch,französisch,ukrainisch)

Medizinische Fachpersonen

Patienten aus der Ukraine: Informationen zu Tuberkulose, Tollwut und Impfungen

Zahnmedizin

Zahnmedizinische Behandlungen finden im Regelbetrieb bei Zahnarztpraxen oder über den zahnärztlichen Notfalldienst statt.

Wer Sozialhilfe bezieht, benötigt für Zahnbehandlungen eine Kostengutsprache des regionalen Partners (Ausnahme Notfälle). Der regionale Partner organisiert gemeinsam mit dem Patienten den Termin und informiert den Zahnarzt über die Richtlinien der Behandlung.
 
Diese sind je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich. Für zahnärztliche Leistungen werden Personen mit Ausweis S aufgrund ihres rückkehrorientierten Status mit Asylsuchenden gleichgesetzt. Das heisst, dass die Behandlung auf primäre, nicht aufschiebbare Massnahmen und Notfallbehandlungen zu beschränken ist, um den Patienten schmerzfrei und kaufähig zu machen. Dies soll mit einfachen und meist provisorischen zahnärztlichen Mitteln erreicht werden (Langzeitprovisorium, Zahnextraktion, Drahtklammerprothesen; keine Endodontie (ausser bei strategisch wichtigen Zähnen), kein festsitzender Zahnersatz).
 
Eine Ausnahme bilden schulpflichtige Kinder. Ihre Behandlung (exkl. Kieferorthopädie) soll derjenigen der übrigen Schulkinder angepasst sein und so ausgerichtet werden, dass keine Wachstumsstörung die Folge ist.
 
Die Grundsätze dazu sind auf der Website der Vereinigung der Kantonszahnärzte festgehalten.

Geburtshilfe / Hebammen

Sollte dringend die Unterstützung einer Hebamme benötigt werden, steht die Praxis 9punkt9 für Rückfragen zur Verfügung.

9punkt9
Hebammenpraxis & Zentrum für Salutogenese rund um die Geburt
Choisystrasse 11
3008 Bern
Tel. 031 381 99 01

Asylunterkünfte

Interkulturelles Dolmetschen

Finanzierung des interkulturellen Dolmetschens

Dolmetscherdienste

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