Auf dieser Seite finden Gesundheitsfachpersonen und Institutionen Informationen rund um die Organisation und Verrechnung von Gesundheitsdientsleistungen im Kanton Bern.
Nur für Fachpersonen
Bitte beachten Sie: falls Sie direkt betroffen sind oder als Privatperson helfen wollen, so finden Sie hier weitere Informationen:
Informationen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Information an medizinischen Leistungserbringer: Medizinalkosten von Personen aus Ukraine, welche ein Gesuch um vorübergehenden Schutz in der Schweiz stellen
Formular Gesuch um vorübergehende Schutzgewährung und Bestätigung Einreichung
Information vom 31.03.: Medizinalkosten von Personen aus der Ukraine, welche ein Gesuch um vorübergehenden Schutz in der Schweiz stellen
Ärztinnen und Ärzte
Möchten Sie als Ärztin oder Arzt Ihre Hilfe anbieten?
Patienten aus der Ukraine: Informationen zu Tuberkulose, Tollwut und Impfungen
Informationsblatt Tuberkulose
Informationsblatt Tollwut
Informationsblatt Impfungen
Newsletter zu Tuberkulose, Tollwut und Impfungen
Pädiatrie Schweiz – Vollständige Empfehlungen und spezifische Informationen für die Betreuung von Flüchtlingskindern und- jugendlichen aus der Ukraine
Pflegeheime
Aufnahme Schutzsuchende & Beschäftigung ukrainisches Personal
Falls Sie Schutzsuchende im Alters- und Pflegeheim aufnehmen oder auf ukrainisches Gesundheitspersonal angewiesen sind, können Sie sich unter nachfolgender E-Mail-Adresse beim Gesundheitsamt melden.
Spitexorganisationen
Verfügen Sie über Personal, das ukrainische/russische Sprachkenntnisse hat und zu einem Einsatz ausserhalb der Spitex-Anstellung bereit ist?
Zahnärzte
Zahnbehandlungen finden im Regelbetrieb via normale Zahnarztpraxen oder via Zahnärztliche Notfalldienst ZGKB statt.
- KVG oder UVG unterstellte Leistungen erfolgen über die Kranken - Unfallversicherung. (Visana)
- Für alle anderen Leistungen werden Personen mit Schutzstatus S beim Bezug von Sozialhilfe mit asylsuchenden Personen gleichgestellt. Entsprechend richtet sich die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen nach kantonalem Recht.
- Personen die registriert und einem regionalen Partner zugewiesen sind:
Erfolgt die Behandlung wie «normale»Sozialhilfepatienten (vgl. dazu Details in BSIG 8/860.1/12.2: Übernahme von Zahnarztkosten durch die Sozialhilfe) - Personen, die registriert sind, aber noch keinen regionalen Partner haben:
Erfolgt die Behandlung wie bei Asylsuchenden, Notfallbehandlung mit Kostenlimite CHF 300 (Merkblatt «zahnaerztliche Behandlung zulasten Asylwesen») - Personen, die noch nicht registriert sind:
Behandlung wie Nothilfebeziehende gemäss Nothilfe- und Gesundheitsweisung MIDI (Migrationsdienst des Kantons Bern)