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Patienten aus der Ukraine: Informationen zu Tuberkulose, Tollwut und Impfungen

Allgemeines zur Krankenversicherung

Der Bundesrat hat für schutzsuchende Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S aktiviert. Geflüchteten Personen aus der Ukraine wird empfohlen, sich für diesen zu registrieren um dieselben medizinischen Leistungen wie Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner vergütet zu bekommen. Mit der Registration werden Betroffene von der niedergelassenen Gemeinde auch bei der obligatorischen Krankenversicherung angemeldet. Damit sind auch nicht-notfallbedingte medizinische Behandlungen weitestgehend abgedeckt

  • Schweizerisches Rotes Kreuz: Informationen für Menschen aus der Ukraine

  • Gesundheitsinfo für Asylsuchende

Tuberkulose

Aktuell kommen viele Personen aus der Ukraine und Russland in die Schweiz. Beide Länder haben gegenüber der Schweiz eine 10-fach erhöhte Tuberkulose Inzidenz von rund 70 Fällen/100'000 Einwohner/Jahr und gelten als Hochrisikoländer für multiresistente Tuberkulose (MDR-TB). Über 30% der neu diagnostizierten Fälle sind MDR-Fälle. Auch kam es in den Ländern in den letzten Jahren – unter anderem durch die COVID-19 Pandemie – zu erheblichen Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung.

Es ist deshalb wichtig, bei Migrantinnen und Migranten aus diesen Ländern an Tuberkulose zu denken.

Aufgrund der aktuellen Situation und Überlastung der etablierten Strukturen, findet im Rahmen des Asylverfahrens beim Bundesasylzentrum momentan kein systematischer medizinischer Eintrittsprozess statt. Zusätzlich werden viele der ankommenden Personen direkt in einer privaten Unterkunft untergebracht und durchlaufen somit nicht den Prozess eines Asylverfahrens.

Somit werden Schutzsuchende nicht explizit über mögliche Symptome von Tuberkulose informiert und es findet keine systematische Beratung durch Gesundheitsfachpersonen statt. 

Informationen und Abläufe für Fachpersonen bez. Tuberkulose

Als Screening-Methode steht in der Schweiz die Befragung mit einem Online-Fragebogen (MM-Check) zur Verfügung. Dieser deckt auch die Tuberkulose Anamnese ab und steht Ihnen auch auf Ukrainisch zur Verfügung. Die Teilnahme ist für die Personen freiwillig.

Bei einem positiven Tb-screen (10 und mehr Punkte) wird eine ärztliche Zuweisung für eine klinische Untersuchung, Thorax-Radiologie und bei auffälligem Thoraxröntgen eine Sputumanalyse auf Xpert MTB/RIF empfohlen. 

Die Seiten werden regelmässig aktualisiert mit den neusten Erkenntnissen aus den laufenden Abklärungen. Zusätzlich dazu stehen die kantonalen Behörden in engem Austausch mit dem SEM, dem BAG und weiteren Behörden, um die allgemeine Gesundheitsversorgung der ankommenden Personen zu gewährleisten.

Das Infoblatt für Fachpersonen (DE, EN, FR, IT) gibt einen guten Überblick über die möglichen Massnahmen, die Sie als Fachpersonen ergreifen können und soll vor allem Grundversorger informieren über die aktuelle Situation.

Das FAQ Tuberkulose für Betroffene steht neu auch auf Ukrainisch zur Verfügung. 

Sollte nach der Abklärung ein Tuberkulosefall gefunden werden melden Sie ihn bitte dem kantonsärztlichen Dienst und der Tuberkulose-Beratung Bern:

Tuberkulose bei Kindern

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren empfehlen wir ein gesondertes Vorgehen, dieses ist im Informationsblatt Tuberkulose gesondert aufgeführt.

Impfungen

In der Ukraine ist die Durchimpfungsrate von Kinderimpfungen geringer als in der Schweiz, sodass oftmals kein genügender Schutz vorhanden ist um beispielsweise Masernausbrüche zu verhindern. Der Impfstatus von ukrainischen Flüchtlingen sollte kontrolliert und notwendige Impfungen nachgeholt werden. Wir bieten auf unserer Website den in der Ukraine bekannten Impfplan zum Download an. Dieser gibt einen guten Überblick über die vorhandenen Grundimmunisierungen zeigt schnell auf gegen welche übertragbaren Krankheiten bereits geimpft wurde. Er ist auf Ukrainisch und English vergleichend dargestellt sodass er die Befragung der Personen vereinfacht. 

Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Fast fünf Prozent der Flüchtlinge nehmen ihre Katze oder ihren Hund mit. Die Ukraine ist ein Tollwutrisikoland und deshalb ist die Einreise mit Heimtieren unter normalen Umständen an strenge Auflagen geknüpft.

Angesichts der humanitären Krise wurden diese Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, vorübergehend gelockert. Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen, die bereits in der Ukraine als Heimtier gehalten worden sind und nun ihre Halterinnen oder Halter begleiten, wird zwar als gering eingeschätzt, kann aber nicht vernachlässigt werden. Personen, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, sind von den kantonalen Veterinärbehörden angewiesen worden, dass sie sich bei allfälligen Bissverletzungen umgehend in medizinische Behandlung begeben und das medizinische Personal informieren, dass eine Übertragung von Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir bitten Sie, in solchen Fällen eine Postexpositionelle Tollwutprophylaxe (PEP) einzuleiten und das Amt für Veterinärwesen (AVET) gleichentags mit der Hundebissmeldung über den Vorfall zu informieren. Das AVET wird die notwendigen Abklärungen vornehmen und Sie über die weiteren Massnahmen informieren.

Hundebissmeldungen

Gemäss Tierschutzverordnung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, dem AVET als zuständiger kantonaler Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund einen Menschen erheblich verletzt hat. In letzter Zeit ist es vorgekommen, dass Ärztinnen und Ärzte die Meldung auch bei gravierenden Vorfällen nicht abgesetzt oder den Patienten überlassen haben. Dringend notwendige Massnahmen zur Verhinderung weiterer Vorfälle konnten so vom AVET nicht oder erst verspätet erlassen werden. Wir bitten Sie, die vorgeschriebenen Meldungen auf dem dafür vorgesehenen Formular zeitnah dem AVET zuzustellen. Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken.  

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