Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Betäubungsmittel

Der Bund hat die Kontrolle von Betäubungsmitteln den Kantonen übertragen. Wir sorgen dafür, dass der Umgang und die Entsorgung lückenlos dokumentiert ist.

Kontrolle

Apotheken (öffentliche Apotheken, Privatapotheken und Spitalapotheken) sind verpflichtet, über Betäubungsmittel eine Lagerkontrolle zu führen. Bezüge und Abgaben müssen dokumentiert werden. Die jährlichen Bestandes-Kontrollen werden im Rahmen von periodischen Inspektionen vor Ort überprüft.

Reisen

Patientinnen und Patienten dürfen für den persönlichen Gebrauch benötigte Betäubungsmittel in die Schweiz aus- und einführen. Es gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Höchstdauer der Reise: ein Monat
  • Vorgaben des Bestimmungslandes sind auch zu berücksichtigen
  • Schengen Länder: offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente von Arzt oder Ärztin mitführen

Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengen-Länder reisen wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen.

Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt/selbstdispensierende Ärztin) selber beglaubigt.

  • Bestellung Rezeptformular

  • Entsorgung von Betäubungsmitteln

Seite teilen