Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Betäubungsmittel

Sämtliche Apotheken (öffentliche Apotheken, Privatapotheken und Spitalapotheken) müssen über ihre Betäubungsmittel eine laufende Lagerkontrolle führen. Bezüge und Abgaben müssen dokumentiert sein.

Die jährlichen Bestandes-Kontrollen werden im Rahmen von periodischen Inspektionen vor Ort überprüft.
 

Bestellung Betäubungsmittel-Rezeptformular

  • Berechtigt zur Bestellung sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern (dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Spitälern).
  • Der Stempel sowie die Unterschrift der Ärztin/des Arztes sind unbedingt erforderlich.
  • In der Regel können ein bis maximal zwei Betäubungsmittel-Rezeptblöcke bestellt werden.
  • Sammelbestellungen für mehrere Ärztinnen/Ärzte sind nicht möglich, da die Bestellungen personenbezogen dokumentiert werden.
  • Verluste (z.B. beim Versand, bei Diebstählen in Arztpraxen etc.) müssen uns gemeldet werden.
  • Bestellformular Rezeptblock

  • Information des Pharmazeutischen Dienstes an die Ärztinnen und Ärzte
    des Kantons Bern - Betäubungsmittelrezeptformulare

Kosten Betäubungsmittel-Rezeptblock

Ein Betäubungsmittel-Rezeptblock kostet CHF 25.- (inkl. Bearbeitungs- und Versandgebühr)    

Meldung Rezeptfälschungen

Entsorgung

Die Entsorgung von Betäubungsmitteln erfolgt via uns. Ausgangsstoffe und Präparate aus Ihrem Betrieb müssen nach Art und Menge aufgelistet werden. Patientenretouren können Sie als solche kennzeichnen und ohne Auflistung per Einschreiben an uns senden.

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