Mit unserer Spitalstrategie sorgen wir für eine gute Versorgung im Kanton.
Eignerstrategie
Die Eignerstrategie
- beschreibt die Eignerrolle des Kantons und seine Ziele als Aktionär
- wurde vom Regierungsrat beschlossen
- unterliegt dem Spitalversorgungsgesetz (SpVG)
- Steuerungsinstrument der Public Corporate Governance (kantonales Beteiligungscontrolling)
- gilt für die fünf Regionalen Spitalzentren (RSZ), die Réseau de l’Arc SA (ehemals Hôpital du Jura bernois SA) und die drei Regionalen Psychiatrischen Dienste (RPD)
Infrastruktur
Wir begleiten Investitionsprojekte mit einer Finanzierung aus dem auslaufenden Fonds für Spitalinvestitionen und rechnen diese ab.
Für das Erstellen der Eingabe von Projektabrechnungen gilt die folgende Checkliste:
Ombudsstellen
Qualitätssicherung
Im Rahmen des Qualitäts-Monitorings prüfen wir anhand von Qualitätsindikatoren, ob bei den Spitälern und Kliniken Auffälligkeiten bei der Patientensicherheit und der Behandlungsqualität aufgetreten sind.
Auffällige Qualitätsindikatoren können auf mögliche Probleme hinweisen.
Ziele:
- hohe Patientensicherheit
- gute Behandlungsqualität in allen Spitälern und Kliniken
- frühzeitige Feststellung allfälliger Sicherheits- und Qualitätsprobleme und deren rasche Behebung
Bei Auffälligkeiten suchen wir den wirkungsorientierten Dialog. Spitäler und Kliniken sind damit aufgefordert, die Ursachen abzuklären und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen um eine hohe Patientensicherheit und eine gute Behandlungsqualität zeitnah wiederherzustellen.
Aufsichts- und Steuerungsinstrumente, Vorgaben, Weisungen
Die neun Unternehmen sind privatrechtliche Aktiengesellschaften nach Obligationenrecht Artikel 620ff. In sieben Fällen ist der Kanton Alleinaktionär, in einem Fall Mehrheitsaktionär mit mehr als 99% des Aktienkapitals (Spitalzentrum Biel AG) und in einem Fall Minderheitsaktionär (Réseau de l’Arc SA (ehemals Hôpital du Jura Bernois SA)).
Die Rechte und Pflichten des Kantons als Aktionär werden durch den Regierungsrat wahrgenommen. Die Eignerstrategien regeln das Verhältnis des Kantons als Aktionär und Eigner zu den Beteiligungen. Die Aufsichtskonzepte beschreiben die Wahrnehmung Aufsichtsfunktion des Kantons durch den Regierungsrat und die Fachdirektion GSI. Weiter macht ein Regierungsratsbeschluss Vorgaben zur maximalen Entschädigungen der strategischen Führungsorgane. Die Minderheitsbeteiligung des Kantons an der Insel Gruppe AG ist nicht Bestandteil der vorliegenden Eignerstrategien. Das Verhältnis zu diesen Gesellschaften wird anderweitig geregelt.
Aufsichtskonzept Insel RSZ RPD
Aufsichtskonzept Réseau de l'Arc
Eignerstrategie Insel RSZ RPD
Eignerstrategie Réseau de l’Arc
Anforderungsprofil
Entschädigungen
Spitalbericht Berner Spitäler
Schlussbericht zur Beantwortung der Motion 192-2019 (GPK, Siegenthaler) vom Oktober 2020: Die Berner Spitallandschaft im Umbruch.