Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Spitalplanung

Die Versorgungsplanung gemäss kantonalem Spitalversorgungsgesetz (SpVG) dient der Sicherstellung einer allgemein zugänglichen, bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und langfristig finanzierbaren stationären Versorgung der Berner Bevölkerung in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation. Darüber hinaus sind das Rettungswesen und die nicht universitären Gesundheitsberufe integrale Bestandteile der kantonalen Versorgungsplanung.


Die Versorgungsplanung gemäss SpVG zeigt den zukünftigen Bedarf an Leistungen auf und stellt die kantonalen Strategien und Massnahmen vor, damit diese Leistungen wirtschaftlich und in guter Qualität erbracht werden können.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet uns zur Planung der stationären Spitalversorgung. Die Versorgungsplanung dient als Grundlage für die Spitallisten des Kantons Bern. Die Berner Versorgungsplanung behandelt darüber hinaus gemäss kantonalem Spitalversorgungsgesetz (SpVG) die Versorgung durch das Rettungswesen und den Bedarf an nicht universitärem Gesundheitspersonal. Dieses stellt die Grundlage für eine gute Versorgung dar.
Der Regierungsrat hat die derzeit gültige Versorgungsplanung im Dezember 2016 genehmigt. Die darin enthaltenen Bedarfsprognosen für stationäre Leistungen der Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation wurden 2020 aktualisiert und reichen bis 2030.

Neu wird die Versorgungsplanung gemäss SpVG periodisch frühestens alle vier und spätestens alle zehn Jahre überarbeitet.

Weitere Informationen:

  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

  • Spitallisten

  • Kantonales Spitalversorgungsgesetz

  • Rettungswesen

Grundlagen Versorgungsplanung 2016

Neu wird die Versorgungsplanung gemäss SpVG periodisch frühestens alle vier und spätestens alle zehn Jahre überarbeitet.

Seite teilen