Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Finanzhilfen

Nebst dem Kanton fördert auch der Bund die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung.

Drei Arten von Finanzhilfen können von Kantonen, Gemeinden, Institutionen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden:

  • Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen
  • Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden
  • Finanzhilfen zur Optimierung des Betreuungsangebots.

Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Hierzu können Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen ein Gesuch um Beiträge stellen. 

Gesuche sind von den Gesuchstellenden direkt an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu stellen.

Mehr Informationen zu den Bedingungen, Ablauf, etc. finden sich auf der Website des Bundes.

  • Website Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Kontaktstelle beim Bund

Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern
info.anstossfinanzierung@bsv.admin.ch

Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familiener-gänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken. Der Bund finanziert mit, wenn Kantone oder Gemeinden eine Systemänderung vornehmen.

Von 2021 bis 2023 führt der Kanton jährlich, jeweils zwischen August und September bei allen Gemeinden eine Erhebung zu den von ihnen ausgerichteten Subventionen durch. Weitere Informationen zur Erhebung erhalten die Gemeinden direkt per E-Mail.

FAQ Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Auszahlung der Finanzhilfen an die Gemeinden

Gemeinden mit Subventionserhöhungen in den festgelegten Beitragsjahren erhalten Finanzhilfen:

Die erste Teilzahlung (50 % des 1. Beitragsjahres) an die Gemeinden nimmt der Kanton Mitte 2023 vor. Die Gemeinden werden im Juni 2023 schriftlich über die Höhe der Finanzhilfen sowie die Auszahlungs-modalitäten informiert.

Voraussichtlich 2025, nach erfolgter Schlussabrechnung des Kantons mit dem BSV, erhalten Gemeinden mit einer Subventionserhöhung in einer Schlusszahlung die restlichen ihnen zustehenden Finanzhilfen (2. Teilzahlung des 1. Beitragsjahrs sowie Beiträge für das 2. und 3. Beitragsjahr).

Weitere Informationen zur Erhebung erhalten die Gemeinden jeweils direkt per E-Mail. Weitere Informationen zu diesen Finanzhilfen finden Sie auf der Webseite des Bundes:

Finanzhilfen zur Optimierung des Betreuungsangebots

Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2023. Ziel ist die bessere Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern. Hierzu können Kantone, Gemeinden, weitere juristische oder natürliche Personen ein Gesuch um Beiträge stellen. Gesuche sind von den Gesuchstellenden direkt an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu stellen.

Gesuchstellende haben vor Eingabe des Gesuchs eine Stellungnahme des Kantons einzuholen.

  • Betrifft das Projekt ausschliesslich schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wenden sie sich für die Stellungnahme an den Fachbereich Schulergänzende Angebote der Bildungs- und Kulturdirektion
    Kontakt: sea.bkd@be.ch.
  • Für Projekte, welche auch oder ausschliesslich die Betreuung von vorschulpflichtigen Kindern umfassen, ist die Abteilung Familie und Gesellschaft der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zuständig
    Kontakt: info.fam@be.ch

Mehr Informationen zu den Bedingungen, Ablauf, etc. finden sich auf der Website des Bundes.

Rechtliche Grundlagen

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