Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Finanzhilfen

Nebst dem Kanton fördert auch der Bund die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung.

Drei Arten von Finanzhilfen können von Kantonen, Gemeinden, Institutionen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden:

  • Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen
  • Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden
  • Finanzhilfen zur Optimierung des Betreuungsangebots.

Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Hierzu können Kindertagesstätten oder Tagesfamilienorganisationen ein Gesuch um Beiträge stellen. 

Gesuche sind von den Gesuchstellenden direkt an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu stellen.

Mehr Informationen zu den Bedingungen, Ablauf, etc. finden sich auf der Website des Bundes.

  • Website Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Kontaktstelle beim Bund

Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern
info.anstossfinanzierung@bsv.admin.ch

Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken. Der Bund finanziert mit, wenn Kantone oder Gemeinden eine Systemänderung vornehmen. Der Kanton Bern wurde vom BSV als beitragsberechtigt anerkannt und kann nun mit der im Januar 2025 durch das BSV ausgestellten Verfügung zum dritten und letzten Beitragsjahr die Schlusszahlung an Gemeinden mit Subventionserhöhungen vornehmen. Es sind anschliessend für Kanton und Gemeinden keine weiteren Schritte mehr notwendig.

FAQ Finanzhilfen für Subventionserhöhungen von Kantonen und Gemeinden

Auszahlung der Finanzhilfen an die Gemeinden

Gemeinden mit Subventionserhöhungen in den festgelegten Beitragsjahren erhalten Finanzhilfen:

Die erste Teilzahlung (50 % des 1. Beitragsjahres) an die Gemeinden nahm der Kanton Mitte 2023 vor.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Subventionssumme des dritten und letzten Beitragsjahres für den Kanton Bern im Januar 2025 verfügt und somit erhalten Gemeinden mit einer Subventionserhöhung in einem der drei Beitragsjahre im Frühjahr 2025 in einer Schlusszahlung die restlichen ihnen zustehenden Finanzhilfen.

Weitere Informationen zu diesen Finanzhilfen finden Sie auf der Webseite des Bundes:

Finanzhilfen zur Optimierung des Betreuungsangebots

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026. Ziel ist die bessere Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern. Hierzu können Kantone, Gemeinden, weitere juristische oder natürliche Personen ein Gesuch um Beiträge stellen. Gesuche sind von den Gesuchstellenden direkt an das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu stellen.

Gesuchstellende haben vor Eingabe des Gesuchs eine Stellungnahme des Kantons einzuholen.

  • Betrifft das Projekt ausschliesslich schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wenden sie sich für die Stellungnahme an den Fachbereich Schulergänzende Angebote der Bildungs- und Kulturdirektion
    Kontakt: sea.bkd@be.ch.
  • Für Projekte, welche auch oder ausschliesslich die Betreuung von vorschulpflichtigen Kindern umfassen, ist die Abteilung Familie und Gesellschaft der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zuständig
    Kontakt: info.fam@be.ch

Mehr Informationen zu den Bedingungen, Ablauf, etc. finden sich auf der Website des Bundes.

Rechtliche Grundlagen

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