Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Informationen COVID-19 10/2021

Impfung nach bestätigter COVID-19-Infektion

Wir haben Ihnen am 22.06.2021 die aktuellsten Impfempfehlungen von BAG/EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen) zukommen lassen. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass bei Personen nach bestätigter Infektion neu die Impfung innerhalb von 6 Monaten seit Erkrankung (Minimalintervall 4 Wochen) empfohlen wird. Aktuelle Studien zeigen, dass eine durchgemachte Infektion Personen in der Regel für mindestens 6 Monate vor einer Reinfektion schützt. Damit keine Lücken in der Immunität entstehen, kann bis 6 Monate nach Infektion mit der Impfung zugewartet werden; sie wird deshalb innerhalb dieses Zeitraums empfohlen. Da bei besonders gefährdeten Personen (BGP) häufiger Reinfektionen innerhalb von 6 Monaten nach Infektion beobachtet wurden, sollen BGP bereits bis 3 Monaten nach Infektion geimpft werden.

Impfempfehlung für Jugendliche 12-15 Jahre

Gemäss Empfehlung der EKIF sollen Jugendliche mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson vor dem Impftermin eine individuelle Nutzen-Risiko-Analyse durchführen. Ausführungen dazu finden Sie in den Impfempfehlungen der EKIF. Jugendlichen im Alter von 12–15 Jahren, die sich impfen lassen möchten, wird die Impfung empfohlen, um sich selber gegen häufige milde und sehr seltene schwere Covid-19 Erkrankungen sowie gegen indirekte individuelle Folgen (z. B. durch Isolation / Quarantäne) häufiger Exposition (z. B. in Schule / Freizeit) zu schützen. Die Empfehlung richtet sich besonders an Jugendliche, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und bei denen es möglichst jede zusätzliche Erkrankung/Infektion zu verhindern gilt, und an Jugendliche, die enge Kontaktpersonen von BGP sind.
Für einen Impftermin registrieren sich die Jugendlichen auf VacMe und können danach einen Termin in einem Impfzentrum buchen. Diese Impfungen finden in folgenden Impfzentren ausschliesslich mit dem Impfstoff von Pfizer/Biontech statt: Bern Insel, Tavannes, Thun, Interlaken, Burgdorf, Langenthal, Biel, Langnau

Fürsorgepflicht betreffend Ausstellung von Zertifikaten

Wir haben Sie im Newsletter vom 14.06.2021 über das Erstellen der COVID-19-Zertifikate und das Vorgehen im Kanton Bern informiert. Dabei haben wir Sie darauf hingewiesen, dass eine Nicht-Beachtung der Regeln für das Ausstellen der COVID-19 Zertifikate, die durch Bund und Kanton vorgegeben sind, einer Sorgfaltspflichtverletzung entspricht. In diesem Zusammenhang machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Kanton Aufsicht über die Superuser hat. Jeder Superuser muss über die von ihm und seinen Usern ausgestellten Zertifikate Buch führen und missbräuchliche oder falsche Zertifikate revozieren (zurückziehen). Ein Superuser trägt die Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln und für jenes der durch ihn/sie registrierten User.

Behandlungszentren monoklonale Antikörpertherapie

Wir haben Sie über die monoklonale Antikörpertherapie in den Newslettern vom 17.05. und 31.05.2021 und über weitere Behandlungszentren im Kanton im Newsletter vom 31.05.2021 informiert. Da diese ausgewählten Patienten zwar medizinisch nicht in einer Notsituation sind, aber trotzdem eine rasche ärztliche Triage benötigen um von der Therapie zu profitieren (Behandlungsbeginn innerhalb von 5 Tagen seit Symptombeginn), sensibilisieren wir Sie erneut auf diese Thematik. Wir informieren Sie zudem, dass neben dem Inselspital Bern, dem RSE Burgdorf und dem Spitalzentrum Biel auch das Spital Thun die monoklonale Antikörpertherapie aktiv anbietet.

Am Spital Thun sind die Zuweisungen nur wochentags möglich, entsprechend müssen Patienten am Wochenende/Feiertagen ans Inselspital verwiesen werden.

Spital Thun STS AG:

Zuweisungen wochentags (Mo-Fr) tagsüber von 08.00 - 17.00 Uhr
Telefonisch unter 058 636 23 43 (Herr Dr. T. Wendland, Leitender Arzt)

 

25.06.2021

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