Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Monoklonale Antikörpertherapie COVID-19

An dieser Stelle möchten wir nochmals auf den Newsletter vom 17.05.2021 zum Thema monoklonale Antikörpertherapie hinweisen. Damit die Therapie zur Anwendung kommen kann, ist es wichtig, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte (Hausärzte oder Spezialisten) mögliche Hoch-Risikopatienten bereits vor der Erkrankung und dem Vorliegen eines positiven Testresultates identifizieren und über die Möglichkeit der Antikörpertherapie informieren. Das praktische Vorgehen für Ärztinnen und Ärzte ist im oben genannten Newsletter beschrieben.

Die Therapie kann im Inselspital Bern und neu auch im Spital Burgdorf und im Spital Biel durchgeführt werden. Informationen für die Zuweisung:

  • Inselspital Bern, Universitätsklinik für Infektiologie
    Die Zuweisung erfolgt telefonisch an eine/-n Oberarzt/-ärztin der Universitätsklinik für Infektiologie und ist tagsüber von 08.00 - 17.00 Uhr (an 7 Tagen der Woche) möglich:
    • Wochentags (Mo-Fr) 031 664 20 00
    • Wochenende/Feiertage 031 632 21 11 (Inselzentrale) und Dienstoberarzt Infektiologie verlangen
  • Spital Burgdorf
    Die Zuweisungen erfolgt telefonisch und ist wochentags von 08.00 bis 17.00 Uhr möglich:
    • Wochentags (Mo-Fr) 034 421 21 21 (Zentrale Spital Burgdorf) und den diensthabenden Infektiologen verlangen
    • Wochenende/Feiertage: KEINE Zuweisungen und Behandlungen -> dann Zuweisung der Patienten an Inselspital Bern)
  • Spital Biel (ab 01.06.2021)
    Die Zuweisung erfolgt telefonisch und ist wochentags von 08.00 bis 17.00 Uhr möglich:
    • Wochentags (Mo-Fr) 032 324 24 24 (Zentrale Spital Biel) und den diensthabenden Infektiologen verlangen
    • Wochenende/Feiertage: KEINE Zuweisungen und Behandlungen -> dann Zuweisung der Patienten an Inselspital Bern

Aktualisierung der Impfempfehlung

Das BAG und die EKIF haben am 28.05.2021 die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 aktualisiert. Gerne machen wir Sie auf die folgenden relevanten Änderungen aufmerksam:

Schwangere Frauen
Neben einer Impfempfehlung für schwangere Frauen mit chronischen Krankheiten (BGP) oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko, besteht neu für alle schwangeren Frauen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Derzeit wird die Impfung schwangeren Frauen nicht generell, sondern nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung und Einwilligung ab dem 2. Trimester empfohlen.

Impfung nach durchgemachter Infektion (neu auch bei nachgewiesenen Antikörpern)
Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion wird die Covid-19-Impfung sechs Monate nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen. Ausnahmen sind besonders gefährdete Personen (BGP), die 3 Monaten nach Infektion 1 Dosis erhalten. Bei immundefizienten besonders gefährdete Personen (BGP) mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion wird 3 Monate nach Infektion die Impfung mit 2 Dosen im Abstand von 4 (-6 Wochen) empfohlen. Neu gilt als Nachweis für eine bestätigte SARS-CoV-2 Infektion nicht mehr nur ein positiver PCR- oder Antigentest (nicht Selbsttest) sondern auch ein Nachweis von IgG Antikörpern gegen SARS-CoV-2. Ist der Infektionszeitpunkt bei Nachweis von IgG Antikörpern unbekannt, wird ein Abstand von 2 Wochen zwischen positiver Serologie und Impfung empfohlen.
Eine erstmalige Antikörperbestimmung vor der ersten Impfung zur Überprüfung des Serostatus und Bestimmung des Impfschemas wird nicht empfohlen, da dies hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung nicht notwendig ist.

Immunitätsbescheinigungen für genesene Personen

Genesene Personen können beim Contact Tracing eine Immunitätsbescheinigung beantragen, welche bestätigt, dass die Person während 6 Monate ab dem 11. Tag nach der Bestätigung der Ansteckung als immun gegen SARS-CoV-2 gilt, sofern die Person keine Symptome aufweist. Falls Sie von Ihren Patientinnen / Patienten für eine Immunitätsbescheinigung angefragt werden, können Sie diese an das Contact Tracing verweisen unter corona.ct@be.ch. Da diese Immunitätsbescheinigungen jedoch sehr bald durch ein europaweit gültiges Bundes Zertifikat für Genesene ersetzt werden soll, bitten wir Sie Ihre Patienten darauf hinzuweisen nur bei dringender Notwendigkeit solch eine Immunitätsbescheinigung einzuholen.

Immunität nach vollständiger Impfung

Der Zeitraum, in welchem geimpfte Personen als immun gelten, wurde vom BAG neu definiert:
6 Monate ab vollständiger Impfung, d. h. ab dem Tag der Verabreichung der letzten Impfdosis (die 14-tägige Wartezeit nach der letzten Dosis entfällt).

 

31.05.2021

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