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COVID-19 03/2022

1. Auffrischimpfung für 12- bis 15-Jährige mit mRNA-Impfstoff Comirnaty®

Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren wird in der aktuellen epidemiologischen Lage eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer empfohlen. Dies, um ihren Schutz vor einer milden Infektion und vor weiteren negativen Auswirkungen (Quarantäne, Isolation) zu erhöhen und das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) – insbesondere auf Personen, die schwer immundefizient und trotz Impfung weniger gut geschützt sind – zu reduzieren.

Für diese Altersgruppe soll für die Auffrischimpfung der mRNA-Impfstoff von Pfizer (Comirnaty®) ge976nutzt werden. Sie wird frühestens vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen, wenn in diesen vier Monaten keine bestätigte Infektion aufgetreten ist. Sie erfolgt ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic.

Eine Übersicht der neuesten Anpassungen finden Sie auf Seite 2 der Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff.

Detailliertere Empfehlungen und Informationen finden Sie insbesondere in den Kapiteln

  • 3. Impfempfehlung für eine Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff
  • 4. Immunogenität und Wirksamkeit über die Zeit nach Abschluss der vollständigen Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff
  • Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 21.01.22)

  • Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Stand 21.01.22)

2. Empfehlungen für die Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit dem Vektor-Impfstoff Janssen®

Am 27.12.2021 genehmigte Swissmedic die Zulassung des Vektorimpfstoffes von Janssen-Cilag AG (Janssen®) für die Auffrischimpfung. Gemäss Zulassung kann die Auffrischimpfung frühestens zwei Monate nach der Grundimmunisierung mit dem Janssen®-Impfstoff an Personen ab 18 Jahren verabreicht werden. Die Zulassung sieht auch die Verabreichung einer Auffrischimpfung mit dem Janssen®-Impfstoff frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (zweite Impfung) mit einem mRNA-Impfstoff vor.

Gestützt auf diesen Zulassungsentscheid haben EKIF und BAG die Impfempfehlung für die 2. Dosis mit dem Vektorimpfstoff Janssen® erarbeitet.

In Kapitel 2 der Covid-19-Impfempfehlung für den adenoviralen Vektor-impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® finden Sie detaillierte Impfempfehlungen zu folgenden Punkten:

  • Ergänzung der Grundimmunisierung mit einer Einmaldosis COVID-19 Vaccine Janssen® mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs (siehe Kapitel 2.1)
  • Heterologe Auffrischimpfung nach Grundimmunisierung mit dem Vektorimpfstoff Janssen® mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs (siehe Kapitel 2.2)
  • Homologe Auffrischimpfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® (siehe Kapitel 2.2)
  • Heterologe Auffrischimpfung nach Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Seite 2 und Kapitel 3.3 im Supplementum «Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA Impfstoff»)
  • SARS-CoV-2-Infektion nach Abschluss der Grundimmunisierung (Kapitel 2.2)

Eine Übersicht der neusten Anpassungen finden Sie auf Seite 2 der Covid-19-Impfempfehlung für den adenoviralen Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® von Janssen-Cilag (Stand 21.01.22).

Aktuell wird folgenden Personengruppen weiterhin keine Auffrischimpfung empfohlen:

  • Kinder im Alter von 0 – 11 Jahren. Die Daten zum Nutzen der Auffrischimpfung für diese Personen sind noch sehr begrenzt.

3. Erweiterung der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 um neue Sicherheitsdaten zur Impfung von Kindern

Zur Impfung von Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit Comirnaty® stehen neue Sicherheitsdaten aus den USA (über 8 Millionen geimpfter Kinder) zur Verfügung. Die Pharmakovigilanzdaten zeigen ein ähnliches Safety-Profil wie die Zulassungsstudien: Gemäss den Ergebnissen der klinischen Studien sind die Impfstoffe gut verträglich, können aber mit milden bis moderaten Nebenwirkungen verbunden sein, die sich innert wenigen Tagen zurückbilden. Gemäss vorliegenden Daten kommen Nebenwirkungen bei Kindern grundsätzlich seltener vor und das Nebenwirkungsprofil ist bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren ähnlich wie bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Sehr seltene Fälle von Myokarditis und Perikarditis wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt bei Personen ab 12 Jahren berichtet. Die Fälle traten hauptsächlich innerhalb von zwei Wochen nach der Impfung auf, häufiger nach der zweiten Impfung, häufiger bei jüngeren Männern und verliefen in den meisten Fällen mild. In der oben erwähnten Pharmakovigilanz Studie zur Kinderimpfung in den USA wurden sehr seltene Fälle von Myokarditiden beobachtet (Total 11 Fälle auf 8.7 Millionen geimpfte Kinder). Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und diesen sehr seltenen Ereignissen kann nicht ausgeschlossen werden. Dies ändert aber nichts am Nutzen-Risiko-Profil in dieser Zielgruppe.

4. Anpassungen der COVID-19-Impf- und Genesungszertifikate

4.1 Vorübergehende Ausstellung von COVID-19-Genesungszertifikaten mit positivem Antigen-Schnelltest

Um die PCR-Testkapazitäten zu entlasten, führt seit dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene.
Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Vor dem 24. Januar 2022 durchgeführte Antigen-Schnelltests berechtigen nicht zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats.

Dies ist eine Änderung auf Verordnungsebene und betrifft nicht nur den Kanton Bern, sondern die ganze Schweiz. Dementsprechend ist es dem Kanton nicht möglich Ausnahmeregelungen für diese Zertifikate zu machen.

4.2 Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt

Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt.
Analog dazu sind auch die COVID-19-Genesungszertifikate noch 270 Tage gültig.
Damit wird sichergestellt, dass das Schweizer Covid-Zertifikat in den Ländern, welche dem «EU Digital COVID Certificate» angeschlossen sind, weiterhin anerkannt bleibt. Die Gültigkeit der Covid-Zertifikate wird in der «COVID Certificate»-App automatisch angepasst.

5. Übergangsfrist für Atteste von Personen die sich weder impfen noch testen lassen können

Die Übergangsfrist, während der das Attest in Papierform genutzt werden kann, um Zugang zu zertifikatspflichtigen Bereichen zu erhalten, wurde bis zum 13. Februar 2022 verlängert. Für weitere Informationen bezüglich der Antragsstellung solcher Ausnahmezertifikate konsultieren Sie bitte den Newsletter vom 17.01.2022.

25.01.2022 / kad

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