Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ungewollt schwanger

Bei einer Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf Beratung – kostenlos und vertraulich. Sei es, weil Sie sich wegen einer Schwangerschaft in einer Konfliktsituation befinden, für Ihren Entscheid für oder gegen das Kind noch Zeit brauchen oder sich ein offenes Gespräch über Ihre persönliche Situation wünschen.

Adressen der Familienplanungs- und Beratungsstellen des Kantons Bern

Wenden Sie sich an die Familienplanungs- und Beratungsstellen und finden Sie gemeinsam mit den Beraterinnen die richtige Entscheidung für Sie. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich und stehen Minderjährigen offen.

Schwangerschaft bei unter 16-Jährigen

Du bist jünger als 16 Jahre? Du kannst Dich bei einer der oben genannten Familienplanungs- und Beratungsstellen melden. Sie sind alle auch auf Jugendliche spezialisiert. Die Beratungen sind vertraulich, kostenlos und unterstehen der Schweigepflicht.

Geheime Schwangerschaft und Geburt

Sie sind darauf angewiesen, dass niemand von Ihrer Schwangerschaft und der Geburt erfährt?

In einem Berner Spital haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können sich anonym medizinisch und psychologisch beraten lassen.
  • Sie können ihr Kind vertraulich zur Welt bringen.

Wenn Sie auf eine vertrauliche Geburt angewiesen sind, wenden Sie sich frühzeitig an die Abteilung Geburtshilfe eines Spitals im Kanton Bern.

Adoption

Auskünfte über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben erhalten Sie direkt bei:

Pflege- und Adoptivkinder Schweiz
Pfingstweidstrasse 16
8005 Zürich
044 205 50 40
https://pa-ch.ch

Schwangerschafts-Abbruch

Sie können bis zur 12. Woche der Schwangerschaft selbst darüber entscheiden, ob Sie das Kind austragen werden oder nicht.

Der Schwangerschafts-Abbruch ist innerhalb von 12 Wochen legal, wenn

  • die betroffene Frau ihn schriftlich verlangt
  • für die betroffene Frau eine Notlage besteht

Der Schwangerschafts-Abbruch ist nach 12 Wochen legal, wenn 

  • er nach ärztlichem Urteil notwendig ist
  • von der betroffenen Frau die Gefahr eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abgewendet werden kann.

Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto höher muss die Gefahr sein.

Zum Vorgehen

  • Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird mit Ihnen ein ausführliches Gespräch führen. In diesem Gespräch werden Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die gesundheitlichen Risiken des Schwangerschaftsabbruches informiert.
  • Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Bern durchgeführt werden.
  • Weisung Strafloser Schwangerschaftsabbruch 2017

Formular strafloser Schwangerschaftsabbruch

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