Diese Internetseite befindet sich aktuell im Aufbau und der Weiterentwicklung. Sie soll den Institutionen des Gesundheitswesens künftig als mögliche Informationsquelle dienen und bei der Erarbeitung von Notfall- oder Krisenplänen unterstützen. Es werden Werkzeuge zur Verfügung gestellt, welche das Erstellen, das Prüfen oder auch das Anpassen von Konzepten erleichtern können. Die Vorgaben, wie sie gemäss Artikel 45 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den Bevölkerungsschutz vom 22.10.2014 (BSG 521.10) vorgesehen sind, sollen verständlich dargestellt sein. Die Verantwortung zur Planung und Umsetzung liegt bei den Institutionen selber.
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