Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit im Kanton Bern in eigener fachlicher Verantwortung und zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen, benötigen ab 1. Januar 2022 eine kantonale Zulassung als Leistungserbringer/Leistungserbringerin.
Grundvoraussetzung für eine Zulassung ist eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB). Ausgenommen sind Logopädinnen und Logopäden sowie Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, für die der Kanton Bern keine BAB kennt.
Ärztinnen und Ärzte
Apothekerinnen und Apotheker
Chiropraktoren
Ergotherapeuten
Ernährungsberaterinnen und -berater
Hebammen
Logopäden
Neuropsychologinnen und -psychologen
Pflegefachpersonen
Physiotherapeutinnen und -therapeuten
Podologen
Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Zahnärztinnen und Zahnärzte