Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassungsverfahren nach KVG

Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit im Kanton Bern in eigener fachlicher Verantwortung und zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen wollen, benötigen ab 1. Januar 2022 eine kantonale Zulassung als Leistungserbringer/Leistungserbringerin.

Grundvoraussetzung für eine Zulassung ist eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB). Ausgenommen sind Logopädinnen und Logopäden sowie Neuropsychologinnen und Neuropsychologen, für die der Kanton Bern keine BAB kennt.

  • Gesuchsformulare Berufsausübungsbewilligungen

  • Gesetzliche Grundlagen

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