Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassung zur OKP für Apotheker und Apothekerinnen

Voraussetzungen

Apotheker und Apothekerinnen werden zugelassen, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 40 KVV erfüllen.

  • Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Online-Zulassung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Zulassung zur OKP beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels AGOV/BE-Login. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Damit auf «SIRONA» ein Zulassungsgesuch gestellt werden kann, muss der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Medizinalberuferegister (MedReg) erfasst sein.
 

Gebühren

Für die Ausstellung einer Zulassung zur OKP wird eine Gebühr von CHF 200 erhoben.

Bei gleichzeitiger Beantragung einer gebührenpflichtigen Berufsausübungsbewilligung und der entsprechenden Zulassung, entfällt die Gebühr für die Zulassung.

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