Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassung zur OKP für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Voraussetzungen

Zahnärzte und Zahnärztinnen werden zugelassen, wenn sie die Voraussetzungen nach Artikel 42 KVV erfüllen.

  • Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

Online-Zulassung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Zulassung zur OKP beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels AGOV/BE-Login. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Damit auf «SIRONA» ein Zulassungsgesuch gestellt werden kann, muss der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Medizinalberuferegister (MedReg) erfasst sein.

Im Rahmen des Gesuchs muss die erforderliche praktische Erfahrung anhand von Arbeitszeugnissen oder Arbeitsbestätigungen nachgewiesen werden.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Zulassung zur OKP wird eine Gebühr von CHF 200 erhoben.

Bei gleichzeitiger Beantragung einer gebührenpflichtigen Berufsausübungsbewilligung und der entsprechenden Zulassung, entfällt die Gebühr für die Zulassung.

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