Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Gesuchseinreichung

Geografisch

Alle im Kanton Bern durchgeführten Forschungsprojekte. Alle im Kanton Wallis und Kanton Fribourg durchgeführten Projekte mit deutschsprachigem Setting (Projekt-, Forscher- und Probandensprache).

  • Interkantonaler Vertrag VS-BE

  • Interkantonaler Vertrag FR-BE

Materiell

a. die Durchführung eines Forschungsprojekts zur Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers:

  • mit Personen;
  • an verstorbenen Personen;
  • an Embryonen und Föten;
  • mit biologischem Material;
  • mit gesundheitsbezogenen Personendaten.

oder

b. die Weiterverwendung von biologischem Material oder gesundheitsbezogenen Personendaten zu Forschungszwecken bei fehlender Einwilligung oder Information über das Widerspruchsrecht (HFG, Art. 34).

Hinweis

Seit dem 01.01.2016 ist die Eingabe über das Online-Portal BASEC an alle schweizerischen Ethikkommissionen obligatorisch, und es werden keine Einreichungen oder Aktualisierungen ausserhalb von BASEC entgegen genommen.

Neue Gesuche

Aktualisierungen von Gesuchen werden immer über dieselbe BASEC-Nr. eingereicht.

Das Vorgehen für multizentrische Studien basiert auf den Verordnungen zum Humanforschungsgesetz (KlinV, KlinV-Mep, HFV) und ist im BASEC erklärt.

Aktualisierung von Gesuchen

Aktualisierungen von Gesuchen werden immer über dieselbe BASEC-Nr. eingereicht.

Bisher parallel eingereichte, multizentrische Studien laufen weiterhin parallel. MZ-Konzept

Zuständigkeitsabklärungen

Zuständigkeitsabklärungen werden ebenfalls via BASEC getätigt

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig von Begutachtungsverfahren und Finanzierungsmodus der Forschungsprojekte. Sie sind gesamtschweizerisch einheitlich geregelt und im Gebührenreglement festgelegt.

Zusätzliche Datenschutzrechtliche Pflichten für Behörden

Wir empfehlen Behörden (insb. Universität) frühzeitig zu prüfen, ob sie ihr Forschungsprojekt gemäss kantonalem Datenschutzgesetz (KDSG) zusätzlich noch der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) vorzulegen haben.

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