Wir planen, steuern, beaufsichtigen und entwickeln ambulante und stationäre Angebote im Bereich der Sucht- und Behindertenhilfe für erwachsene Menschen, der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Zudem unterstützen wir Opfer von schweren Straftaten und deren Angehörige, finanzieren und beaufsichtigen Opferberatungsstellen und Frauenhäuser.
Zu unseren Aufgaben gehören
- Angebots- und Versorgungsplanung
- Bewilligung und Aufsicht von Institutionen der Behinderten- und Suchthilfe
- Leistungsverträge mit sozialen Einrichtungen
- Einführung und Umsetzung des neuen Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
- Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
- Planung, Steuerung und Weiterentwicklung der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung Elternbildung
- Angebote für die frühe Förderung von Kindern
- Familienberichterstattung
- Elternbildung
- Finanzierung von verschiedenen Integrationsleistungen wie zum Beispiel Mütter- und Väterberatungsstellen oder Ehe-, Familien- und Paarberatungsstellen
- Koordination und Gewährleistung der Opferhilfe
- Kostenlose Soforthilfe wie medizinische oder psychologische Hilfe
- Kostenlose Opferberatung
- Unterstützung im Strafverfahren
- Kostenbeteiligung für die längerfristige Hilfe Dritte
- Solidaritätsbeiträge wie Genugtuung oder Entschädigung