Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Revisionen im Sozialbereich

In den Revisionen prüfen wir vor allem die ausgerichteten Staatsbeiträge sowie deren gesetzes- und vertragskonforme Verwendung.

In unseren Reviews/Revisionen überprüfen wir die Abrechnungen im Bereich Soziales von:

  • Gemeinden
  • Sozialdienste
  • den vom Amt für Integration und Soziales direkt finanzierten Institutionen

Die risikoorientierten Kriterien sind massgeblich für die Prüfung. Diese stützt sich auf folgenden zwei Säulen ab:

Review / Auswertung

Diese erfolgt

  • in der Regel jährlich und wird intern vorgenommen
  • für alle Gemeinden/Sozialdienste bzw. direkt finanzierte Institutionen

Ausgewertet werden:

  • Abgleiche der Eingaben mit der Gemeinde- bzw. Verbandsrechnung
  • Dossiers von Klienten und Klientinnen mit überdurchschnittlich hohen Kosten (Überprüfung mittels Kontoauszügen aus den Fallführungssystemen)
  • Abgleich zwischen den Eingaben in den revisionstechnischen Kontrollblättern und den Erfolgsrechnungen
  • Abgleich zwischen den Abrechnungen und den Jahresrechnungen der direkt finanzierten Institutionen

Revision und erweiterte Revision

Diese erfolgen vor Ort

Gründe für eine Revision:

  • Erkenntnissen aus dem Review
  • aus Gründen der Periodizität
  • auf Wunsch oder Hinweis der Abteilung Sozialhilfe (SH)
  • auf Wunsch oder Hinweis der Abteilung Familie und Gesellschaft (FAM)

Gründe für eine erweiterte Revision (Finanz- und Fachabteilungen):

  • je nach Auffälligkeit bezüglich der Revisionskriterien

Im jeweils zu verfassenden Revisionsbericht können Verbesserungsvorschläge hinsichtlich geprüfter Prozesse und/oder Korrekturanweisungen zu nicht lastenausgleichberechtigten Aufwendungen aufgeführt sein.

Bisweilen delegieren wir die Revision auch an andere kantonale Kontrollorgane (z.B. Finanzkontrolle) oder externe Dienstleistende (z.B. Treuhandbüro).

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