In den Revisionen prüfen wir vor allem die ausgerichteten Staatsbeiträge sowie deren gesetzes- und vertragskonforme Verwendung.
In unseren Reviews/Revisionen überprüfen wir die Abrechnungen im Bereich Soziales von:
- Gemeinden
- Sozialdienste
- den vom Amt für Integration und Soziales direkt finanzierten Institutionen
Die risikoorientierten Kriterien sind massgeblich für die Prüfung. Diese stützt sich auf folgenden zwei Säulen ab:
Review / Auswertung
Diese erfolgt
- in der Regel jährlich und wird intern vorgenommen
- für alle Gemeinden/Sozialdienste bzw. direkt finanzierte Institutionen
Ausgewertet werden:
- Abgleiche der Eingaben mit der Gemeinde- bzw. Verbandsrechnung
- Dossiers von Klienten und Klientinnen mit überdurchschnittlich hohen Kosten (Überprüfung mittels Kontoauszügen aus den Fallführungssystemen)
- Abgleich zwischen den Eingaben in den revisionstechnischen Kontrollblättern und den Erfolgsrechnungen
- Abgleich zwischen den Abrechnungen und den Jahresrechnungen der direkt finanzierten Institutionen
Revision und erweiterte Revision
Diese erfolgen vor Ort
Gründe für eine Revision:
- Erkenntnissen aus dem Review
- aus Gründen der Periodizität
- auf Wunsch oder Hinweis der Abteilung Sozialhilfe (SH)
- auf Wunsch oder Hinweis der Abteilung Familie und Gesellschaft (FAM)
Gründe für eine erweiterte Revision (Finanz- und Fachabteilungen):
- je nach Auffälligkeit bezüglich der Revisionskriterien
Im jeweils zu verfassenden Revisionsbericht können Verbesserungsvorschläge hinsichtlich geprüfter Prozesse und/oder Korrekturanweisungen zu nicht lastenausgleichberechtigten Aufwendungen aufgeführt sein.
Bisweilen delegieren wir die Revision auch an andere kantonale Kontrollorgane (z.B. Finanzkontrolle) oder externe Dienstleistende (z.B. Treuhandbüro).