Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Bonus-Malus

Ziel des Bonus-Malus-Systems ist Anreize für mehr Kosteneffizienz in den Sozialdiensten zu schaffen. Für die überwiegende Mehrheit der Gemeinden hat das Bonus-Malus-System keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Das Bonus-Malus-System vergleicht Sozialhilfekosten in den Sozialdiensten. Grosse Abweichungen vom Durchschnitt werden mit einem Bonus bzw. mit einem Malus belegt (Sanktionierung resp. Honorierung von statistischen Ausreissern). 

So werden Anreize zu Struktur- und Prozessoptimierungen sowie ein effizienter Einsatz von stattlichen Mitteln geschaffen. 

Mit rechtskräftigem Beschwerdeentscheid vom 31. August 2017 ist die GSI zum Schluss gekommen, dass Art. 41b und 41c SHV sowie Anhang 6 zu Art. 41 b Abs. 4 SHV nicht anzuwenden seien. 

Somit wurde das Bonus-Malus-System formell abgeschafft und die sistierten Verfahren der Jahren 2014, 2015 und 2016 können wiederaufgenommen werden.

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