Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Anforderungen an das Fachpersonal

Personal der Sozialdienste benötigt eine Ausbildung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik. In begründeten Ausnahmefällen können auch Personen mit fachlich gleichwertigen Ausbildungen berücksichtigt werden.

Gemeinden und Sozialdienste sind verpflichtet, im Sozialbereich qualifiziertes Personal anzustellen. Bewerbungsdossiers können Sie entweder mittels Fragebogen selbst auf ihre fachliche Qualifikation hin abklären, oder Sie schicken das Dossier zur Überprüfung an uns.

Mögliche Alternativen zum Diplom in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik

  • dreijährige Ausbildung auf Tertiärstufe gemäss ISCED-Klassifizierung
  • höhere Fachprüfung (ISCED-Stufe 7)

Unterlagen für die Diplomanerkennung

  • Fragebogen zur Beurteilung fachlicher Qualifikationen in Bewerbungs-Dossiers

  • Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe vom 24. Oktober 2001 (Sozialhilfeverordnung, SHV)

  • Vortrag zur SHV- Revision 2017

Formular für die Diplomkontrolle – Qualifikationsüberprüfung

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