Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ziele

Mit dem neuen Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen gibt es im Kanton Bern einen Paradigmenwechsel: Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt. Damit erhalten die Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten, zwischen unterschiedlichen Angeboten und Leistungserbringenden zu wählen. Das Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderungen somit ein ihren Einschränkungen angepasstes, autonomeres und selbstständigeres Leben, schliesst Systemlücken und stellt eine effiziente Finanzierung der Assistenzleistungen sicher.

Systemlücken schliessen

Im Kanton Bern bestehen für Menschen mit Behinderungen schon heute eine Vielfalt an Dienstleistungen, welche den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Es gibt allerdings gewisse Systemlücken, die mit dem Gesetz geschlossen werden.

Im Kanton Bern existiert heute ein gut funktionierendes und fein abgestimmtes Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen. Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten sowie Lebenshaltungskosten werden durch nationale Finanzierungen gedeckt, Assistenz im Alltag wird ergänzend zum Bund neu auch auf kantonaler Ebene finanziert.

Das Unterstützungssystem ist im Bereich der Grundfinanzierung gut austariert und berücksichtigt, wie stark sich eine Behinderung auf das Leben einer Person auswirkt, wie sie entstanden ist und wie es um die finanzielle Situation der Person bestellt ist. Im Bereich der täglichen Assistenz gibt es jedoch gewisse Bedürfnisse und Situationen, die das System nicht optimal abdeckt:

  • Es berücksichtigt nur beschränkt, wie der individuelle Unterstützungsbedarf einer Person im Alltag ist.
  • Es bietet wenig Möglichkeiten und keine Entschädigung, wenn jemand flexible Unterstützungsangebote im Alltag beziehen möchte.
  • Es fördert nur beschränkt, dass Menschen mit Behinderungen dank Assistenzleistungen in einer eigenen Wohnung wohnen können.


Der Kanton Bern schliesst diese Lücken mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) und bietet den Menschen mit Behinderungen eine individuellere und auf sie zugeschnittene Unterstützung an.

Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Hauptziel des Gesetzes ist es, dass Menschen mit Behinderungen mehr Autonomie und Selbstverantwortung sowie mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten.

Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) legt den Fokus auf die Stärkung von Autonomie, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Folgende Aspekte stützen diesen Ansatz:

  • Die Finanzierung wird von einer Objekt- auf eine Subjektfinanzierung umgestellt: Jeder Mensch mit Behinderungen erhält eine Gutsprache für eine gewisse Anzahl Assistenzleistungen, mit welchen er sich sein Unterstützungssystem aufbauen kann.
  • Die Leistungsgutsprache basiert auf einer individuellen Bedarfsermittlung, die die Bedürfnisse jeder Person im Alltag berücksichtigt.
  • Der Unterstützungsbedarf wird für verschiedene Lebensbereiche definiert.

Menschen mit Behinderungen müssen sich künftig also nicht mehr fix an eine Institution oder einen bestimmten Dienstleister binden, sondern können ihren Alltag selbstverantwortlich so gestalten, wie es für sie stimmt. Dabei können sie sich von verschiedenen Leistungserbringern unterstützen lassen.
 

Effiziente Finanzierung sicherstellen

Das neue System ermöglicht einen effizienten Einsatz der bestehenden Mittel. Durch die Umstellung von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung und die Einführung von einheitlichen Tarifen für Assistenzleistungen werden neue Mittel zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen frei und das System wird modernisiert.

Heute müssen Menschen mit Behinderungen ab einem gewissen Unterstützungsbedarf in einem Heim leben, damit der Alltag überhaupt bewältigbar bleibt. Mit dem neuen Gesetz können auch Menschen, die privat leben, einfach Assistenzleistungen beziehen. Diese Erweiterung der Zielgruppe führt auf kantonaler Ebene zwar zu Mehrkosten, gleichzeitig entlastet das autonome Leben in der eigenen Wohnung jedoch das Gesamtsystem. Das neue System ermöglicht somit einen effizienteren Einsatz der bestehenden Mittel.

Der Einsatz der finanziellen Mittel wird im Rahmen des Gesetzes durch verschiedene Massnahmen optimiert:

  • Primärfinanzierungen auf nationaler Ebene (IV, Ergänzungsleistungen, etc.) werden heute zum Teil nicht komplett ausgeschöpft – dies wird mit dem neuen System der Fall sein.
  • Dienstleistende und Institutionen werden heute meist pauschal entschädigt – künftig übernehmen sie mehr Eigenverantwortung und optimieren ihre Angebote.
  • Die Betreuungsarbeit von Angehörigen wird heute nicht über das System abgedeckt – künftig kann diese wertvolle Arbeit entschädigt werden.
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