Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Nutzen

Das neue System ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ihr Leben selbstbestimmter zu leben, die Art ihrer Betreuung selbst zu wählen und auch Angehörige für ihre Arbeit zu entschädigen. Für die Leistungserbringer bedeutet der Systemwechsel mehr unternehmerische Freiheiten und die Möglichkeit, sich durch qualitativ hochwertige Angebote zu profilieren.

Selbstbestimmteres Leben für Menschen mit Behinderungen

Das neue System richtet sich an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen aus und stärkt ihre Selbstverantwortung im Alltag.

Im neuen System erfolgt eine Umstellung von der objekt- auf die subjektorientierte Finanzierung. Gemeinsam mit jeder betroffenen Person wird der Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen ermittelt. Daraus entsteht eine individuelle Leistungsgutsprache, die jeder Mensch mit Behinderungen flexibel einsetzen kann. Konkret heisst das:

  • Die Menschen mit Behinderungen haben die Wahl zu bestimmen, wo sie wohnen und arbeiten, wie sie dies tun und mit wem.
  • Sie bestimmen auch, von wem sie betreut werden und ob sie lieber in einem Wohnheim, in einer Privatwohnung oder in einem kombinierten Setting wohnen möchten.
  • Sie können Angehörige, die sie unterstützen, entschädigen.
  • Sie können länger in der eigenen Wohnung wohnen, wenn sie dies wünschen.
     

Entschädigung für die Arbeit von Angehörigen

Im neuen System können die betreuenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit entschädigt werden.

Bisher leisteten Angehörige von Menschen mit Behinderungen oft Betreuungsarbeit, für die sie nicht entschädigt wurden. Die individuelle Leistungsgutsprache im neuen System ermöglicht es den Menschen mit Behinderungen, im Rahmen des gesprochenen Budgets ihre Angehörigen anzustellen und sie für die erbrachten Arbeiten zu entschädigen. Ebenso können die Angehörigen nach demselben Prinzip durch eine ambulante Assistenzperson in ihrer Arbeit entlastet werden. Der Kanton Bern übernimmt mit dieser Neuerung eine Vorreiterrolle bei der Entschädigung dieser wertvollen Arbeit.

Unternehmerische Freiheit für Institutionen

Für die Institutionen der Behindertenhilfe bedeutet die Systemumstellung mehr unternehmerische Freiheit.

Bei Heimen und Dienstleistungserbringenden wird durch das neue System unternehmerisches Potential frei:

  • Die Entschädigung entspricht den erbrachten Leistungen.
  • Es entsteht ein fairer Wettbewerb und somit die Möglichkeit, sich über neue oder einzigartige Angebote zu positionieren.
  • Durch den Wettbewerb oder die optimierten Angebote steigt die Qualität der Leistungen und die Innovation in der Branche.
  • Die Arbeit jener Institutionen, die innovativ sind und ihre Angebote aktiv positionieren und weiterentwickeln, wird anerkannt und honoriert.
     

Transparentes und faires System

Die Umstellung von der objekt- auf die subjektorientierte Finanzierung erhöht die Transparenz auf allen Ebenen des Systems.

Es entsteht ein fairer Wettbewerb im Bereich der Angebote und Innovationen. Dies erlaubt es den Menschen mit Behinderungen, die für sie am besten passenden Leistungen auszuwählen.

Für die Leistungserbringer bedeutet die neue Finanzierung mehr Transparenz und Fairness. Gleiche Leistungen werden im ganzen Kanton gleich entschädigt. Zudem können sich Leistungserbringer über innovative Angebote positionieren, sich bei Bedarf spezialisieren und ihr Angebot flexibel an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausrichten.

Für die öffentliche Hand bedeutet die Umstellung schliesslich einen effektiveren und effizienteren Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel sowie eine Kostenwahrheit.

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