Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen trat am 1. Januar 2024 in Kraft ohne Vorbehalt. Ab diesem Zeitpunkt begann eine auf vier Jahre befristete Einführungszeit, in der die verschiedenen Zielgruppen schrittweise in das neue System wechseln. Die Umstellung ist an den laufenden Betrieb der Institutionen und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst.
Umstellungsprozess
Das neue System ist nach Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich in Betrieb genommen worden. Die Einführungszeit ist auf vier Jahre festgelegt – in diesem Zeitraum werden alle Menschen mit Behinderung schrittweise ins neue System überführt.
Der Kanton Bern hat das neue System über mehrere Jahre hinweg erprobt und verfeinert und ist gut auf die Einführung vorbereitet:
- Das Finanzierungsmodell und die Abläufe wurden in einem Pilotprojekt über mehrere Jahre mit der Realität abgeglichen und optimiert – die Prozesse sind definiert und funktionieren.
- Mit «AssistMe» existiert eine Web-Applikation, die schon heute in Betrieb ist und das Handling der Assistenzleistungen übernimmt.
Die Umstellung erfolgt schrittweise in einem Zeitraum von vier Jahren:
- Für Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben, gibt es einen fixen Zeitplan – pro Institution werden die Bedarfsermittlungen in einer Umstellungsphase durchgeführt.
- Menschen mit Behinderungen, die in einer Privatwohnung leben, können sich ab Inkrafttreten des Gesetzes für den Übertritt ins neue System anmelden. Die Anmeldungen werden schnellstmöglich gemäss den vorhandenen Ressourcen bearbeitet. Nach der Anmeldung ist der Zeitpunkt der Bedarfsermittlung in AssistMe einsehbar.
Während der Einführungszeit und auch danach bietet der Kanton Bern in Form von Informationsunterlagen und Schulungen Unterstützung, damit sich alle Menschen mit Behinderung sowie die Institutionen rasch im neuen System zurecht finden. Bei Bedarf wird das System zudem auch während der vierjährigen Einführungszeit noch feinjustiert, um auftauchende Probleme bestmöglich abzufedern.

Systemumstellung pro Zielgruppe
Um eine möglichst reibungslose Systemumstellung zu gewährleisten, gelten die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes als Einführungszeit. Für jeden Mensch mit Behinderung gilt: Nach altem Recht abgeschlossene Leistungsverträge und ergangene Verfügungen behalten ihre Gültigkeit, bis die jemand auf das neue System umgestellt ist.
Umstellung für Menschen mit Behinderungen
Die Umstellung auf das neue System erfolgt für die Menschen je nach Wohnsituation zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bis die Umstellung abgeschlossen ist, haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf bisher finanzierte Leistungen.
Umstellung für Institutionen
Eine Institution wechselt schrittweise in das neue System. Sie stellt die administrativen Abläufe für jeden Menschen mit Behinderungen individuell um, sobald das jeweilige Bedarfsermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Stehen den Institutionen in der Überführungsphase mehrere Quartale zur Verfügung, so werden diejenigen Menschen mit Behinderungen die am Ende eines Quartals über eine Leistungsgutsprache verfügen, auf die neue Finanzierungsquelle umgestellt.
Mit der Umstellung auf das neue Finanzierungssystem entfallen in den meisten Fällen die Leistungsverträge zwischen den Institutionen und dem Kanton.
Umstellung für ambulante Leistungserbringer und angestellte Assistenzpersonen
Ambulante Leistungserbringer
Ambulante Leistungserbringer können sich bei Menschen mit Behinderungen für Leistungen mandatieren lassen. Hierzu müssen sie sich im Dienstleister-Pool in AssistMe registrieren. Die geleisteten Arbeitsstunden können sie direkt in AssistMe erfassen – dies erfüllt die Funktion einer Rechnung. Die Zahlung wird durch die Menschen mit Behinderungen in AssistMe freigegeben.
Angestellte Assistenzperson
Angestellte Assistenzpersonen gehen ein reguläres Arbeitsverhältnis mit einem Menschen mit Behinderungen ein. Die geleisteten Arbeiten werden in angemessener Weise bzw. nach Absprache mit dem Arbeitgeber, d.h. mit dem Menschen mit Behinderungen, dokumentiert.
Umstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen - Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die in einem Wohnheim wohnen
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Kalender der Überführungsphasen für Institutionen