Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Dreistufiges Integrationsfördermodell für neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer (Berner Modell)

Damit die Integration möglichst früh stattfinden kann, kommt im Kanton Bern ein dreistufiges Integrationsfördermodell (Berner Modell) zur Anwendung. Dieses bildet den Kern des kantonalen Integrationsgesetzes (IntG) und richtet sich spezifisch an neu zuziehende Ausländerinnen und Ausländer.

Dokumente mit Hintergrundinformationen

  • Übersichtsdokument – das dreistufige Integrationsfördermodell

  • Gesetze und Verordnungen

1. Stufe: Erstgespräch auf der Gemeinde

Das Erstgespräch ist für alle neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer, die beabsichtigen, sich längerfristig in der Schweiz aufzuhalten, obligatorisch.

Im Erstgespräch wird unter anderem der Informationsbedarf bezüglich Integration der neu zuziehenden Person abgeklärt.

Ist ein weiterer Informationsbedarf vorhanden, wird die neu zugezogene Person an eine spezialisierte Fachstelle, eine sogenannte Ansprechstelle Integration, für die weitere Beratung und Massnahmenklärung zugewiesen.

2. Stufe: Beratung bei einer Ansprechstelle für Integration

Bei einer Ansprechstelle Integration findet eine Standortbestimmung und, falls nötig, eine vertiefte Beratung statt. Je nach Situation werden Integrationsziele vereinbart, die in einer vorgegebenen Frist erreicht werden müssen.

3. Stufe: Integrationsvereinbarung

Werden die vereinbarten Integrationsziele nicht erreicht, wird in manchen Fällen eine verbindliche Integrationsvereinbarung mit der Migrationsbehörde abgeschlossen.

Wird die Vereinbarung nicht erfüllt, wird dies im Verfahren betreffend Verlängerung oder Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung berücksichtigt.

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