Wir stellen mit unseren Vertragspartnern und den Gemeinden Angebote zur beruflichen Integration und Stabilisierung bereit.
Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS)
Wir stellen die Beschäftigungs- und Integrationsangebote in der Sozialhilfe (BIAS) bereit. Dies ist ein Angebot für alle Sozialhilfebeziehenden in Gemeindezuständigkeit. Das BIAS-Konzept beinhaltet folgende Leistungsbereiche:
- Arbeits- und Qualifizierungsangebote zur beruflichen Integration (BI) in den Arbeitsmarkt
- Angebote zur Stabilisierung mit Perspektive auf berufliche Integration (BIP)
- Angebote zur sozialen Stabilisierung (SI) - diese ermöglichen eine Tagesstruktur und eine Beschäftigung
- Abklärung der Vermittelbarkeit und Erwerbsfähigkeit, des geeigneten Angebotstyps, der Eignung von BIAS usw.
- Abklärung der Kooperationsbereitschaft sowie des Arbeitswillens, Klärung bei Missbrauchsverdacht (AP)
- Vermittlung in Festanstellungen, Ausbildungsstellen, befristete Anstellungen
- Nachbetreuung von vermittelten Personen und ihren Arbeitgebern.
- Einzelmodule sind Qualifizierungs- und/oder Bildungsmodule des BIAS-Angebots für Sozialhilfebeziehende, die nicht an einem Beschäftigungsangebot teilnehmen
Der Kanton ist in acht Perimeter aufgeteilt, in denen die BIAS bereitgestellt werden. Jede Gemeinde gehört einem Perimeter an. Jede Gemeinde kann im Rahmen ihres Kontingentes die Angebote in ihrem Perimeter nutzen. Die Mittelverteilung erfolgt über die Erwerbslosen- sowie Sozialhilfequote je Gemeinde.
Für die Bereitstellung der Angebote und Erstabklärungen schliessen wir Leistungsverträge mit den strategischen Partnern ab. Zusätzlich wird im Rahmen der BIAS für den ganzen Kanton ein niederschwelliges Tagelohnangebot zur sozialen Integration an mehreren Standorten bereitgestellt.
Leistungsangebot BIAS 2024
Leistungsangebot BIAS 2023
Reporting BIAS 2021
Kommunale Integrationsangebote ( KIA)
Verfügungsperiode 2024 bis 2026
Die kommunalen Integrationsangebote (KIA) bieten nicht arbeitsmarktfähigen Sozialhilfebeziehenden Beschäftigung und eine Tagesstruktur. Das Angebot ist so ausgerichtet, dass ohne berufliche Vorkenntnisse eingestiegen werden kann. Ziel der Angebote ist die soziale Stabilisierung der Sozialhilfebeziehenden und das Entwickeln von beruflichen Perspektiven.
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) gibt allen Gemeinden im Kanton Bern die Möglichkeit, Plätze für KIA für die Verfügungsperiode 2024 bis 2026 zu beantragen. Bereits teilnehmende Gemeinden werden dabei, sofern die Angebote ausgelastet sind, bevorzugt behandelt.
Bitte senden Sie uns die Gesuche inklusive der Beilagen elektronisch an info.arbeitsintegration@be.ch bis spätestens am 31. August 2023. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden wir die Gesuche prüfen und Sie über die Zuteilung allfälliger KIA-Plätze informieren.
Verfügungsperiode 2021 - 2023
Teillohnmodell
Mit dem Teillohnmodell des Vereins für Arbeitsintegration jobtimal bekommen Langzeitarbeitslose die Möglichkeit, trotz Leistungseinschränkungen eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bezahlen dabei einen reduzierten branchen- und ortsüblichen Lohn, welcher der individuellen Leistungsfähigkeit der Teilnehmerin oder des Teilnehmers entspricht.
Die Differenz zum Existenzbedarf wird von der Sozialhilfe gedeckt. Anmeldungen werden über die Sozialdienste entgegengenommen.